Hallo alle Zusammen,
folgender Sachverhalt. Fahrende Ritter müssen lt. Armeebuch eine Pflichbewegung ausführen wenn sich ein Gegner in Angriffsreichweite befindet, dafür müssen sie einen Moraltest bestehen dann greifen Sie nicht an, bei verpatzten Moraltest ist ein Angriff pflicht.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wann ermittel ich den die Angriffsreichweite vor dem oder nach dem Moralwerttest ?
Wir (mein Spielfreundeskreis) haben das so gelöst, das wir erst die Angriffsreichweite ausgewürfelt haben, danach wurde geschaut ob sich Gegner in der erwürfelten Reichweite befinden und dann wird gegebenenfalls ein Moralwerttest abgelegt. Ist das so korrekt oder wie würdet ihr das lösen ?