Die Sonderregel Energiefänger ist nicht eindeutig formuliert. Insbesondere stellt sich mir die Frage, ob der Würfel vor oder nach einem möglichen Bannen generiert wird. In der Sonderregel heißt es "wenn der Gegner erfolgreich einen Zauberspruch AUSSPRICHT...". Im Regelwerk finde ich den Begriff des Aussprechends nicht, hier ist der Wortlaut beim Zaubern WIRKEN. Meiner Meinung nach ist der Spruch erfolgreich ausgesprochen, wenn der Komplexitatswurf erfolgreich vom Gegner absolviert wurde. Deshalb wird der Würfel unabhängig vom Bannen "produziert".
Wie steht ihr zu der zweiten Sonderregel? Der letzte Absatz der Spruchrollen heißt: "Die von ihm ausgesprochenen (Vergangenheitsform in der Formulierung des Adjektivs) Zaubersprüche gelten als gebundene Zaubersprüche...". Das heißt doch, dass ich keine Energiewürfel zum Wirken brauche, sondern nur, dass der Gegner weiß dass, und wie, er den Effekt durch Bannen verhindern kann. Also erst nach dem Aussprechen muss ich den Zauberspruch wie einen gebundenen Zauberspruch behandeln, da er erst nach dem Aussprechen als gebundener Zauberspruch gilt.
Müßte der Spruch noch von mir mit Energiewürfeln gezauert werden, dann müßte es sinngemäß heißen " um einen so ausgewählten Spruch zu wirken, behandele ihn wie einen gebundenen Zauberspruch".
Ich finde, dass es einen großen Unterschied macht, wie man die beiden Sonderregeln versteht. Leider gibt es keine Errata zu dem Thema. Die Gelehrten schwanken für mich zwischen "Pflichtauswahl" und "kann man mitnehmen".
Ich bin gespannt auf eure (begründeten) Meinungen.