Schmieden und Warhammer

  • danke für die rege Beteiligung, find ich sehr schön dass das Thema jemanden interessiert.
    das mit dem Laden in der Schweiz wär sicher ne gute Werbung, hab auch schon überlegt hier Läden zu fragen ob ich Sachen bei ihnen ausstellen darf und sie sich nen gewissen Teil behalten dürfen wenn sies verkaufen. wär gute Werbung und ich würd mir nen eigenen Laden erstmal sparen. glaub eh das ne Internetseite allein schon gewisse Kreise zieht.


    wenn ich nimmer krank geschrieben bin mach ich mal n paar Muster und stell n paar Bilder rein, wär schön wenn n Admin mal sagen könnt ob ich das überhaupt darf, will ja hier niemand auf die Füße treten.


    zum Thema was macht man damit:
    ich denke s Selbe wie mit nem geschliffenen Schwert, man hängts an die Wand und benutzt es nur wenn n Einbrecher kommt oder zum Posen. :D

    "face to face with cold dead eyes" - Bolt Thrower

  • weiß auch ned wer sowas braucht, bei ner Axt versteh ichs noch, die kann ja als Arbeitsgerät missbraucht werden. :rolleyes:


    geschliffen wird nur wenns jemand wünscht, solang man damit nicht in der Öffentlichkeit rumrennt dürft keiner n Problem damit haben, muss einfach in die AGB´s dass das Ganze keine Waffe ist sondern Kunst. ;)

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    • Offizieller Beitrag

    So weit ich weiß ist "Kunst" nicht ausreichend und auch an der Wand sind geschliffene Blankwaffen nicht erlaubt. Es kümmert nur keinen, weil da keiner sucht.
    Das Waffengesetz ist da etwas albern. "Sportgeräte" sind okay, egal wie schwer oder schlagtauglich.

  • die ganzen Messerschmiede hamm da auf Märkten auch immer mehr Probleme hab ich mal mitgekriegt. weil wer kauft n stumpfes Messer? sobald da die Klinge ne bestimmte Länge hat isses irgendwie problematisch und ich glaub auch ob ein- oder zweischneidig war da irgendwie n Unterschied. hat mich nie wirklich berührt weil ichs ja nur für Kumpels gemacht hab und die hatten keine Probleme mit den Behörden aber sobald das Ganze gewerblicher wird muss ich mich da näher mit befassen.

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  • Mit dem WaffG muss ich mich grade beruflich wieder auseinander setzen, von daher mal was dazu:


    Waffen im Sinne des WaffG sind unter anderem:
    2.
    tragbare Gegenstände,
    a)
    die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;


    daher fallen Prinzipiell auch schwerter, Äxte und sowas unters Waffengesetz. Aber so gut wie alle Beschränkungen des WaffG beziehen sich auf Schußwaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände.


    Ausnahmen sind die verbotenen Waffen:
    1.3
    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
    1.3.1
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
    1.3.2
    Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
    1.3.3
    sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
    1.3.4
    Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann
    1.3.5
    Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände
    -
    in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
    -
    zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
    1.3.6
    Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z. B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit; sowie Distanz-Elektroimpulsgeräte, die mit dem Abschuss- oder Auslösegerät durch einen leitungsfähigen Flüssigkeitsstrahl einen Elektroimpuls übertragen oder durch Leitung verbundene Elektroden zur Übertragung eines Elektroimpulses am Körper aufbringen
    1.3.7
    Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
    1.3.8
    Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);


    Und das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen Siehe dazu §42 WaffG


    So weit ich weiß ist "Kunst" nicht ausreichend und auch an der Wand sind geschliffene Blankwaffen nicht erlaubt. Es kümmert nur keinen, weil da keiner sucht.


    Das Waffengesetz ist da etwas albern. "Sportgeräte" sind okay, egal wie schwer oder schlagtauglich.

    Warum sollten geschliffene Blankwaffen an Wänden also nicht erlaubt sein?
    Einzige Einschränkung ist der Erwerb und Besitz ab 18 Jahren.


    Es gilt einzig ein Führungsverbot gemäß § 42a WaffG:
    (1) Es ist verboten
    1.
    Anscheinswaffen,
    (das sind Softairs und sowas, deswegen auch gerne Softairparagraph)
    2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder (das sind per definition "zum Kampf" bestimmte Waffen, wie Schwerter, Äxte, Kampfmesser)
    3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.


    Zusammengefasst:
    Alle Blankwaffen, die nicht nicht unter die verbotenen Waffen fallen, kann man bedenkenlos ab 18 erwerben und sich in der Wohnung hinhängen wo man will. Nur das rumschleppen ist ein wenig problematisch bei allem, was kein Taschenmesser ist.


    Bei Mittelaltermärkten wird gerne mal ein Auge zugedrückt, siehe dazu § 42. Deswegen verstehe ich auch nicht, was die Messerhändler an Problemen bekommen, wenn sie nicht grade Wurfsterne an egal wen und Messer an Kinder verkaufen.

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  • kanns dann für mich n Problem geben wenn derjenige der bei mir einen Kunstgegenstand kauft und 18+ ist damit n Amoklauf macht? davon geh ich jetzt erstmal nicht aus aber da überall n psychologisches Gutachten dazuverlangen ist halt auch eher unpraktisch.
    das mit den Messerschmieden ist ne Geschichte von vor 2 oder 3 Jahren, weiß jetzt nicht ob mir da Käse erzählt wurde oder ob das mittlerweile veraltet ist.


    danke für die Aufklärung, hilft mir schonmal weiter.

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  • Nö, da würde ich mal sagen, dass ist immer noch seine Sache.
    Hat kaum einer mitbekommen, aber Anfang des Jahrtausends gab es ne Reihe Amokläufe mit Schwertern in Deutschland und da ist auch nicht viel nach gekommen. Und das ein Händler für legale Geschäfte belangt wird halte ich für seehr unwahrscheinlich. Dann müssten ja auch Hersteller von Autos, Küchenmessern, Äxten (gab bei mir in der Gegend ne ganz grausame Geschichte, Axtmord Lübeck googlen wens interessiert) dran glauben.


    Blöd ist halt, wenn er dich vorher fragt welches Schwert besser ist, um Ehepartner und/oder Polizeibeamte zu bearbeiten. An dem Punkt sollte man dann vielleicht den Verkauf überdenken ;)


    Was ich nicht weiß, ist wie das mit Genehmigungen und Auflagen zum Handel aussieht, da hab ich wenig Ahnung von. Vielleicht kommt daher die Schwierigkeit bei den Händlern?

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  • das beruhigt mich dann schon n bissl. :)
    hät mich jetzt auch gewundert. hab da nen Bekannten in Österreich der verschickt sein Zeug seit Jahren in die ganze Welt, den hättens sicher schon hochgenommen wenn da was nicht in Ordnung wäre.

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  • Zusatzidee:


    Was haltet ihr denn davon wenn ich zusätzlich noch Schmiedekurse anbieten würde? Für jeden der interessiert ist, entweder samstags wenns berufstätige Leute versuchen wollen oder halt auch mal unter der Woche wenn jemand sich wirklich dafür Urlaub nehmen würde. Ich war selber schonmal auf sowas und hab gelernt wie man Äxte schmiedet, da waren auch Leute dabei aus Büros oder allgemein ohne handwerklichen Hintergrund. Zum "Kunst"-schmieden gehört zwar n halbes Menschenleben aber mit n bissl Geschick kann jeder der will sich was schönes für daheim basteln. Seis jetzt n Schwert, Messer, Gartenschmuck, Kerzenständer... da sind den Ideen ja keine Grenzen gesetzt.

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  • Klaro, ich glaube Interessenten gibt es da genug.
    Du solltest dir aber vorher genau im Klaren sein, wie viel Arbeit und Zeit und Geld du in sowas investieren möchtest. Das kann schnell mal schief gehen und man verliert die Lust an dem was man eigentlich liebt. Ich kenn das von einem Bekannten, der sich in der Bemalszene versucht hat und nach nem knappen Jahr mit Auftragsarbeiten so gestresst war, dass er das ganze Hobby hingeworfen hat.

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  • ja da hast recht, sowas sollte man erst durchspekulieren. aktuell siehts so aus das sich n Bekannter der mit mir damals in der selben Firma gelernt hat als Schmied selbstständig gemacht hat und der hat viel zu viel Arbeit für sich allein. der würd mich jetzt gern einstellen und somit wären alle Maschinen und n Gebäude außerhalb nem Dorf vorhanden. der wär der ganzen Sache sicher nicht im Weg und ich hät eigentlich kein Risiko. klingt schon fast wieder zu gut... :)

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