Beiträge von ozb

    Hallo zusammen
    ich habe da eine frage zum thema kaltblütig.
    im armeebuch steht ja dass ALLE moralwerttest davon betroffen sind und auf die beschriebene art und weise abgehandelt werden müssen.
    nun ist aber die frage: bezieht sich das lediglich auf psychologie tests oder auch auf den aufriebstest. beide tests sind zwar in völlig unterschiedlichen situationen zu testen verwenden
    aber beide das selbe attribut. daher verstehe ich das so dass ich egal um welchen test es sich handelt die besondere regel anwenden darf.
    würde aber gerne andere meinungen hören da es ja schon wichtig ist ob ich drei oder zwei würfel beim aufriebstest nutzen kann.