Rossharnisch beschränkt die Bewegung... nur bei Skelettpferden nicht. Punkt.
Und da muss man nichts hin- und herschieben wegen den Regeln, es steht explizit da, dass körperlose Wesen nicht von Regeln betroffen werden, die die Bewegung einschränken, es steht jedoch nichts da, dass sie keine Gegenstände erhalten dürfen.
Ergo ergibt sich: Skelettpferd mit Rossharnisch, B 8, Rw +2
Und das steht so im Armeebuch und nicht anders, da muss man nichts großartig hinterfragen. Sie werden nicht von Bewegungseinschränkungen betroffen.