Darf der AST ein Gelübde ablegen?

  • Hallo zusammen,


    meine Kumpels und ich diskuttieren grad ob der bretonische AST ein Geblübde ablegen darf... In den Regeln steht, er darf keine zusätzlich Ausrüstung bekommen (mit Ausnahme von Schlachtross oder Königspegasus). Bislang habe ich ihm das Gralsgelübde mitgegeben, nun bin ich allerdings nicht mehr so sicher ob das geht...?

  • Es geht. Das Gelübte zählt nicht zur Ausrüstung.

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  • Die Begrenzung bezüglich der Ausrüstung zählt nur, wenn der Paladin ein magisches Banner bekommt. Wenn er einfach nur ein AST ist (mit einem ergo nichtmagischen Banner) darf er auch magische Waffen oder Rüstungen erhalten. Ausserdem darf er trotz magischen Banner noch eine Tugend erhalten. Bretonen Armeebuch Seite 67, der Absatz ganz rechts.


    Edit: Ach ja und ein Gelübte zählt nicht zu Ausrüstungsbeschränkungen.

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  • Die Begrenzung bezüglich der Ausrüstung zählt nur, wenn der Paladin ein magisches Banner bekommt. Wenn er einfach nur ein AST ist (mit einem ergo nichtmagischen Banner) darf er auch magische Waffen oder Rüstungen erhalten. Ausserdem darf er trotz magischen Banner noch eine Tugend erhalten. Bretonen Armeebuch Seite 67, der Absatz ganz rechts.

    Das ist nicht ganz richtig. Wenn er ein magisches Banner trägt, darf er keine anderen magischen Gegenstände bekommen (so stehts im zweiten Absatz des besagten Textes). Im Dritten Absatz steht dann, das er keine zusätzliche Ausrüstung erhalten darf, mit Ausnahme eines gepanzerten Schlachtrosses oder eines Königspegasus... Und wenn ich mir das ganze jetzt mal auf der zunge zergehen lasse, stelle ich fest, dass ersteres völlig sinnlos ist, da er ohnehin keine weitere Ausrüstung haben darf...


    Wäre mein Vorschlag für eine Verbessrung im neuen Bretonen-Armeebuch... ;)

  • Styregar hat recht wenn er sagt, dass der Pala eine Tugend haben darf trotz Armeestandarte (S. 67, Untertitel: ** ARMEESTANDARTENTRÄGER, zweiter Absatz, letzter Satz, Armeebuch Bretonia). Allerdings zählt die Tugend zum Ausrüstungskonto dazu. Da der Pala aber eh 100 Punkte auf die Armeestandarte laden darf, die nicht zum Ausrüstungskonto zählen, ist eine Kombination aus AST und Tugend erlaubt.


    Ich empfehle in diesem Zusammenhang übrigens die Kombo Kriegsbanner und Tugend der Pflicht ;) .


    Wäre übrigens ne tolle Frage für den KFKA-Thread gewesen... ;)

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  • Hallo nochmal,


    sorry wenn ich mich gerade etwas unglücklich ausgedrückt habe. Beim AST Paladin hast du zwei möglichkeiten:


    Entweder: Magische Ausrüstung + Tugend aus dem Pool für magische Gegenstände (50 Punkte)


    Oder: Magische Standarte (punktemäßig unbegrenzt) + eine Tugend für max 50 Punkte.


    Bedenke, der Paladin den du zum AST ausrüstest ist nicht automatisch mit einer magischen Standarte ausgestattet sondern er ist halt ein einfacher AST mit einem normalen nichtmagischen Banner. Erst wenn das Banner das er trägt magisch ist (indem du ihm z.B. das Banner der Herrin des Sees gibst nur als Beispiel) darf er keine magischen Gegenstände mehr erhalten sondern nur noch eine Tugend.


    mfg


    Styregar

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  • sorry wenn ich mich gerade etwas unglücklich ausgedrückt habe. Beim AST Paladin hast du zwei möglichkeiten:


    Entweder: Magische Ausrüstung + Tugend aus dem Pool für magische Gegenstände (50 Punkte)


    Oder: Magische Standarte (punktemäßig unbegrenzt) + eine Tugend für max 50 Punkte.

    Ich muss dich leider schon wieder korrigieren. Variante 1 ist so richtig. Variante 2 ist jedoch nicht ganz korrekt.


    Wenn der AST-Pala eine magische Standarte trägt darf diese bis zu 100 Punkte Wert haben, UNABHÄNGIG der Punktekosten aller Tugenden die er erhalten hat. Die Punkte die für eine magische AST ausgegeben werden, zählen nämlich nicht zur Ausrüstung des Paladins an sich, sondern als "Aufwertung" der AST und sind somit nicht an den Punktepool des Paladins gebunden.


    Du darfst dem Paladin also eine Tugend für bis zu 50 Punkte geben (seine vollen eigenen Ausrüstungspunkte) und dazu noch bis zu 100 Punkte für eine magische Standarte mit der du dann die konventionelle, nicht magische Armeestandarte ausrüsten kannst.

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  • Ahhh ja ich meinte es eigendlich auch so :mauer: :mauer: :mauer:


    Ich verspreche mich selbst zu strafen... aber ja, eine magische Standarte ohne Punktebeschränkung UND eine Tugend im Wert von 50 Punkten. So ich hoffe jetzt hab ich es wirklich richtig ausformuliert. Ich glaub ich kann erahnen warum die sich bei GW mit einigen Regelformulierungen schwer tun :)

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  • Es geht nur um den AST, und NUR um den AST. Was der Paladin an sich darf, ist mir schon klar...


    Ich zitiere aus dem Armeebuch:


    "Dieser Paladin darf ein beliebiges magisches Banner (keine Punktebegrenzung) tragen; wenn er dies tut, darf er jedoch keine anderen magischen Gegenstände erhalten - eine Tugend im Wert von bis zu 50 Punkten ist ihm jedoch zusätzlich zu der Standarte erlaubt.
    Der Armeestandartenträger darf keine zusätzliche Ausrüstung mit Ausnahme eines gepanzerten Schlachtrosses oder eines Königspegasus erhalten."


    Zitat Ende.
    So steht es auf Seite 67, gahz rechts unter Helden, 4. und 5. Absatz.
    Meines Erachtens wiederspricht der Inhalt des 5. Absatz den Angaben aus dem 4., bzw. hebt diese wieder auf...

  • Soweit wie ich das bisher verstanden habe, bezieht sich der 5 Absatz auf die Optionen die beim Paladin angegben wären. Der Paladin darf halt kein Schild, Lanze Morgenstern etc benutzen. Weil sonst wäre der Satz "Dieser Paladin darf ein beliebiges magisches Banner (keine Punktebegrenzung) tragen; wenn er dies tut, darf er jedoch keine anderen magischen Gegenstände erhalten..." mehr als nur unglücklich formuliert, sondern irreführend und nutzlos.


    Aber langsam kommen mir auch leise Zweifel... vielleicht meldet sich noch jemand anderes :)

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    • Offizieller Beitrag

    Alle Rittereinheiten Bretonias haben automatisch das Rittergelübde abgelegt. Da kostet nix (siehe FR und RdK). Jeder Paladin/Herzog kann aber ein Quest- oder Gralsgelübde ablegen, und das kostet was, wird aber nicht aus dem Punktepool von Tugenden/magischen Gegenständen bezahlt. Im Umkehrschluß muß ein Ritter ein Gelübde abgelegt haben, sonst ist er kein Ritter, sondern ein Bauer/Gemeiner.


    Das schließt sich nicht aus, wenn er der AST ist. Hier bestimmt lediglich die Ausrüstung und ggf. die Tugend, welches Gelübde er wählen darf. (z.B. (fiktiv) macht es keinen Sinn, ihm das Questgelübde zu geben und ihm eine Tugend zu geben, die nur für Questritter mit einer Zweihandwaffe gilt, da er wegen der Standarte keine Zweihandwaffe führen kann.)


    Also, Gelübde wählen, wenn ein anderes als das Rittergelübde Sinn macht und wenn ja, wird dieses nicht aus dem Punktepool bezahlt.

  • Naja, das Questgelübde darf der AST auch haben. Er darf dann einfach keine Zweihandwaffe tragen, das Gelübde an sich darf er aber auch haben. Dies ermöglicht es ihm sich einer Einheit Quesis anzuschliessen was er nur mit dem Rittergelübde nicht dürfte. Ausserdem profitiert er dann auch von allen anderen Vorteilen der Quesis (Würfelwürfe wiederholen etc.)


    Styregar, lies bitte alle meine Beiträge oben genau durch, dann sind deine Fragen beantwortet. Ich schreibe hier nicht noch einmal alles hin.

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  • Oh ich glaube hier gibt es ein Verständigungsproblem.


    Lies dir bitte mal den ganzen Beitrag oder zumindest die Antwort, die vor meinem letzten Beitrag aufgeführt wird nochmal durch... ich bin nicht der Fragesteller sondern auch einer von denen die nur normal versucht haben Antworten zu liefern. Und dem Threadersteller ist die Ausrüstungssachlage beim AST immer noch nicht ganz klar gewesen. Wie ihr auf Gelübte kommt frage ich mich auch gerade, weil dies war nichtmal das Thematik. Zumindest ich und ich denke auch der Threadersteller wissen das diese unabhängig von der Ausrüstung bezahlt und abgehandelt werden.


    Ich zitiere hier einmal von Sorvar



    Worauf hin ich mit


    Zitat

    Soweit wie ich das bisher verstanden habe, bezieht sich der 5 Absatz auf die Optionen die beim Paladin angegben wären. Der Paladin darf halt kein Schild, Lanze Morgenstern etc benutzen. Weil sonst wäre der Satz "Dieser Paladin darf ein beliebiges magisches Banner (keine Punktebegrenzung) tragen; wenn er dies tut, darf er jedoch keine anderen magischen Gegenstände erhalten..." mehr als nur unglücklich formuliert, sondern irreführend und nutzlos.


    Aber langsam kommen mir auch leise Zweifel... vielleicht meldet sich noch jemand anderes :)


    Somit habe ich -zumindest meines erachtens, sorry wenn es falsch verstanden wurde- keine neue Frage aufgeworfen, sondern lediglich nochmal die vorrangegangenen Antworten bestätigt... wobei ich persönlich denke das die Textstelle wirklich unglücklich formuliert wurde.

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  • Styregar: Entschuldige bitte. Ich habe deinen Beitrag gestern Abend irgendwie missverstanden. Sorry.

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  • Ich bin morgen übrigens im Knispel-Shop (GWS) und werd mich mal mit den Leuten da unterhalten, wie die diese Beschreibung von der Ausrüstung vom AST auslegen...

  • @ Grzknack Ach kein Grund dafür. Ist ja nichts schlimmes passiert :)


    @ Sorvar Jau tu das. Teil uns dann doch auch bitte mit wenn die etwas anderes sagen sollten als bisher im Forum bereits gesagt wurde.

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  • Tag


    Um mich auch mal wieder zu Wort zu melden, eine kurze Zusammenfassung:


    Gelübde zählen DEFINITIV NICHT zu Ausrüstungsgegenständen, da es extra aufgeführt ist unter dem Profil und VOR den Ausrüstungsgegenständen.
    Sie sind eine Armeesonderregel und als vollkommen gesondert zu betrachten.


    Mit Ausrüstung sind in dem Fall Armeestandartenträger tatsächlich NUR nichtmagische Gegenstände (Morgenstern, Lanze, etc.) gemeint.
    Damit ergeben sich folgende Ausrüstungsmöglichkeiten:


    - Pala, Armeestandarte magisch (theoretisch unendlich Punkte), Gelübde, Tugend (bis zu 50 Punkte), Reittier
    - Pala, Armeestandarte nicht magisch, Gelübde, Tugend und magische Gegenstände (gesamt bis zu 50 Punkte), Reittier


    Nicht magische Ausrüstung darf in keinem der beiden obengenannten Fälle ausgerüstet werden.


    Eine Anmerkung: Ich habe nichts gegenteiliges gefunden und gehe damit davon aus, dass der AST durchaus auch das Questschwert als Zweihandwaffe
    führen könnte, da im Regelwerk anders lautendes nicht vermerkt ist.


    Gruß

  • Wieso wird das zu so eine Disskusion ? :gutenmorgen:
    Es ist doch im AB eindeutig beschrieben oder ?

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  • Gelübde zählen DEFINITIV NICHT zu Ausrüstungsgegenständen, da es extra aufgeführt ist unter dem Profil und VOR den Ausrüstungsgegenständen.
    Sie sind eine Armeesonderregel und als vollkommen gesondert zu betrachten.

    Jap, das hatten wir ja relativ schnell beantwortet... Trotzdem danke.



    Mit Ausrüstung sind in dem Fall Armeestandartenträger tatsächlich NUR nichtmagische Gegenstände (Morgenstern, Lanze, etc.) gemeint.

    Danke.

    Wieso wird das zu so eine Disskusion ? :gutenmorgen:
    Es ist doch im AB eindeutig beschrieben oder ?

    Nein, ist es nicht... Im AB stehen zwei Absätze, wobei der zweite den ersten als obsolet erscheinen lässt. Würde das so klar und eindeutig da stehen wie Du sagst, hätten wir das Thema nicht diskuttiert, oder? :)