Privatkopien von Warhammer Figuren ?

  • (Diese Diskussion ist nicht dazu bestimmt zu illegalen Handlungsweisen aufzurufen etc. es geht nur um die Zulässigkeit von "Privatkopien" im gesetzlichen Rahmen)
    Hallo zusammen,
    ich wollte mal ne interessante Diskussion starten auf die ich in einer Vorlesung über Urheberrecht gestoßen bin und die sicher die ein oder anderen Leute interessiert die viel modden oder Leute die sich ärgern, dass ihr Riese kaputt ist wenn er einmal aufn Boden fällt oder wenn mal wieder Materialschäden bei GW Sachen etc. auftreten.
    Laut GW und der oft vorherrschenden Meinung ist es illegal sich Warhammerfiguren oder Teile von diesen zu kopieren, selbst wenn man sie normal gekauft hat :augenzu: .
    Ich denke da anders ^^ aufgrund folgender Sachverhalte (auch nachzufinden in Wikipedia unter dem term Privatkopie):



    Also zu deutsch und wie ich es verstehe :
    Sofern von einer legal gekauften Figur 7 Kopien für den Privatgebrauch angefertigt werden ist dies legal (Weiterverkauf und ähnliches ist verboten!). Die einzige Frage die sich mir stellt wäre, ob die spez.Form der Figur (hinterschneidungen etc.) als Kopierschutz zählt und da es verboten ist Kopien von kopiergeschützten Dingen herzustellen auch die Privatkopien illegal sind. Andrerseits müsste dann der Kopierschutz kenntlich sein. Desweiteren ist theoretisch das Kopieren mit einfachen Mitteln wie Knete, Silikon,Zinn und Gips möglich (man braucht keine Expertensachen ums nachzumachen) und überdies verlieren die Kopien noch an Qualität im Gegensatz zu kopierten Daten die immer gleich sind.



    Gibt es hier etwailige Juristen :geek: ? (bin auch kein Experte in wie Weit Urheberrecht (meist bei software und büchern etc. genutzt) auf Figuren greift.

    Und im übrigen bin ich der Meinung das Age of Sigamr Scheiße ist !!!! Danke GW dafür X(

    8 Mal editiert, zuletzt von Alpha ()

  • Das ist nicht der Gedanke des Topics.
    Das man mit kopierten Armeen durchkommt, ist einleuchtend. Die Frage ist vielmehr, ob es nicht vielmehr sogar legal ist, so zu handeln.


    Ich sehe das folgendermaßen:


    Das benutzen von ,,normalen'' Mitteln wie etwa Gips oder Knete ist auch nicht gewerblicher als einen Brenner für CDs oder DVDs zu besitzen.
    Zu behaupten, die spezifische Form der Figuren wäre ein Kopierschutz, ist kein Argument, da eine Kopie ja notwendigerweise die spezifische Form eines Gegenstands nachahmt. Ein Kopierschutz wäre es dann, wenn GW beweisen könnte, dass das Desing der Figuren nicht praktischen oder ästhetischen Aspekten folgen würde, sondern bewusst darauf ausgelegt ist, schwer kopierbar zu sein. Ob man damit durchkommt, hängt vom Richter und den Gutachtern ab, ich sehe das aber eher nicht so.


    Was ,,privater Gebrauch'' ist, ist ja im Gesetzestext klar geregelt (Bitte, die Literaturmeinung ist sich nie einig, das weiss ich selber^^).


    Das einzige, was natürlich nicht geht, ist die Verwendung auf offiziellen Turnieren und auch aus Hobyzentren würd ich mich damit fernhalten ;)