drittes Auge des Tzeench

  • Da muss ich widersprechen.


    Der Text des dritten Auges besagt das du die Zauber des gegnerischen Magiers kennst, nicht seine Magielehre und somit auch nicht das Lehrenattribut.
    Die/das Errata sagt eindeutig, dass das Lehrenattribut nicht Teil des Zaubers ist.


    Das sollte klar machen, das der Zauberer zwar die Sprüche seines gegenübers wirken kann, aber niemals das dazugehörige Lehrenattribut benutzen. :rolleyes:


    Ich denke bei gebundenen Zaubern wird auch das Lehrenattribut genutzt, insofern wäre das hier dann sehr widersprüchlich.
    Dass das Lehrenattribut kein Teil des Zaubers ist bezieht sich mMn auf die Heilung durch das Lehrenattribut der Lehre des Lebens, und nicht auf die Lehrenattribute im allgemeinen. Die meisten anderen Lehren werden oftmals nur durch deren Attribut interessant und in Kombination effektiv.


    Denke da kann man sich endlos drüber streiten, Regeltext und Errata sind eindeutig zweideutig.

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  • Naja, ich sag mal es gibt auch weitere Lehren, die ziemlich ineffektiv für das dritte Auge sind - speziell Völkerlehren z. B. Vampire oder Khemri.
    Auf Turnieren gilt das Auge auch immer so, dass nur der Zauber gewirkt werden kann, aber das Lehrenattribut nicht (ich weiß, das ist kein stichfestes Argument :rolleyes: ).


    Wo steht denn eigentlich, dass bei gebundenen Zaubern ebenfalls das Lehrenattribut zählt?


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  • Ja aber wie verhält es sich dann mit der Lehre des Metalls die ohne Attribut garnicht funktioniert???


    Und laut der Argumentation kann der Zauberer dann die gegnerischen Nutzen, nicht aber deren Lehrenattributen, das würde dann aber bedeuten dass der Zauberer dann andere Zauber wirken kann, aber sein eigenes Lehrenattribut wirkt, also zB. ein ungeteilter Meistermagier mit dem Auge, der die Lehre des Todes beherrscht, aber durch das Auge einen Zauber der Lebensmagie wirkt, trotzdem das Lehrenattribut der Lehre des Todes greift...
    Oder nehmen wir mal ein anderes Extrembeispiel- Kairos Schicksalsweber würde dann imemr 4 Lehrenattribute gleichzeitig aktivieren wenn er einen Zauber wirkt...


    Ich hoffe das war jetzt verständlich

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  • Was die Lehre des Metalls angeht, so kann man auch ohne Lehrenattribut die Zauber 1,2,3,5,6 problemlos wirken. Lediglich der Grundzauber und der Zauber "Gehennas Goldene Hunde" funktionieren ohne das Lehrenattribut nicht. Ich denke das ist ok.


    Die Frage welches Lehrenattribut bei der Nutzung des Auges aktiv ist, ist durchaus interessant. Ich vermute zwar, dass es dann komplett weg fällt. Aber das ist eine Anfrage für die Errata. Ich werde GW mal anschreiben.


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  • Sry mal ne frage Lehrattribut gibt es erst seit der 8 edi oder? Weil das Regelbuch habe ich noch nicht(Blöde Arbeit gibt zu wenig Geld). Keine angst ich will es nicht erklärt haben was es ist ich auf mir das Buch ja eh bald ich wollt nur wissen ob es was neues aus der 8 edi ist, oder ob ich wieder einfach mal zu blöd bin^^

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  • Ist was neues aus der 8ten Edition.
    Jede "Standardlehre" hat nun Lehrenattribute durch die beim erfolgreichen Zaubern etwas bestimmtes passiert z. B. Lebenspunkte wiederholen, zusätzliche Energiewürfel, mehr Schaden, ...


    Mit der 8ten Edition hat sich einiges verändert...


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  • So genau wollte ich es nicht, wissen. ich will ja nicht das jemand ärger bekommt wegen ner frage von mir. mir hätte der satz. ist neu seit der 8then. hätte mir gereicht. Aber danke jetzt fühle ich mich nicht mehr GANZ so blöd^^

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    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ich. Die F&A ist wieder großer Sch... in der Formulierung.


    Ich sehe das so. Das Lehrenattribut darf genutzt werden. Es ist in keinster Weise an die Kenntnis der Lehre gebunden und wirkt sobald man den Zauber spricht.


    Lehre des Lebens ist auch okay. Das Geschenk verbietet das der Zauber LP heilen als Effekt hat. Da das Attribut nicht als Teils des Zaubers betrachtet wird ist das okay.


    Das wiederspricht nur leider etwas dem RB, denn da steht das das Attribut dem Zauber Effekte hinzufügt und das wäre dann wieder grenzwertig. Die Abfolge was zuerst greift (das Verbot oder das Hinzufügen des Effektes) ist ein Fall für die Götter. Ich würde mich da ans F&A halten, das es erlaubt, immerhin ist das ein Errata.

  • Das wiederspricht nur leider etwas dem RB, denn da steht das das Attribut dem Zauber Effekte hinzufügt und das wäre dann wieder grenzwertig. Die Abfolge was zuerst greift (das Verbot oder das Hinzufügen des Effektes) ist ein Fall für die Götter. Ich würde mich da ans F&A halten, das es erlaubt, immerhin ist das ein Errata.

    Na super Winter, die Sache ist doch die, dass man gerade bei dem Beispiel es so oder so interpretieren kann. Somit ist die/das Errata nicht eindeutig.
    Ich warte immer noch auf die Antwort von GW.


    Es ist echt unglaublich das die Vollpfosten es nicht schaffen in einer Errata regeln eindeutig zu klären!!! :mauer:
    Spielt von denen eigentlich keiner das Spiel oder ist in irgendwelchen Foren aktiv??? :cursing:


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    • Offizieller Beitrag

    Ich seh da keinen Grund für Interpretationen. Die Frage lautet ob ich Lebenszauber nutzen darf und vom Lehrenattribut profitiere. Die Antwort ist: ja, ausser Nachwachsen. Die Erklärung ist dann, das das Lehrenattribut nicht zum Zauber gehört.


    Nach dem Attribut wurde gefragt und da gibts für mich nix zu rütteln. Antwort: ja, das Lehrenattribut gehört nicht zum Zauber (ja = wirkt, gehört nicht zum Zauber = gilt aber nicht als LP-heilender Zauber). Wäre es anders, stünde da: wirken ja, aber das Lehrenattribut gehört nicht zum Zauber.