• Ich weiss ihr seit schon lange zu neuen Themen übergegangen... Aber das Kommentar konnte ihr mich nicht gekneifen.


    Absolut, da geb ich dir Recht. Und daraus ergibt sich für die Rechtsprechung ein Problem. Auf der einen Seite will man alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandeln, auf der anderen werden Ausnahmen gemacht, die eigentlich nicht gemacht werden dürften. Aber das ist ein anderes Thema...

    Das ist so nicht ganz richtig!


    Unserer Rechtsprechung macht nämlich durchaus Unterscheidungen. Die Zeiten fester Strafkataloge ohne Rücksichtnahme der Absicht des Täters und Umstände der Tat sind (in Westeuropa) zum Glück vorbei.


    Die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag wird in Ersterlinie anhand der Intension des Täters gezogen. Und auch die Umstände spielen bei der Rechtsprechung eine Rolle. Eine Witwe die einen Laden ausraubt um ihre Kinder zu ernährend, würde (mal abgesehen dass es sowas bei uns dank Harz 4 nicht gibt) in unserer Rechtsprechung anders bestraft werden als ein Millionär der dies zum Zeitvertreib macht.


    Geisteskrankheiten verzerren jedoch sowohl Intention als auch Umstände des Täters. Überspitz ausgedrückt, kann ein geisteskranker Millionär dem Glauben verfallen sein eine arme Witwe zu sein, die ihre Kinder durch den Winter bringen muss.

    Tinys Malkasten
    HE: ~20.000 Punkte .. (bin noch immer am Malen)
    O&G: ~10.000 Punkte .. (im Umbau)
    DL: ...~20.000 Punkte .. (im Aufbau)
    Bemalte Modelle (seit Oktober 2013): 503 (58.55%)

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    Fantasy Battles: The 9th Age

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