Ich darf kein AB kopieren und dann verkaufen oder Minis nachgiesen,ok,aber darf ich Warhammerphotos auf ein T-Shirt drucken?(was ich dann nicht verkaufe..)
Gruß
Ab wannn ist es Diebstahl?
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Streng genommen ist das wohl nicht erlaubt. Google mal, da findest du z.B. sowas Urheberrechtsinfo bei einem T-Shirtshop. Wenn du bei gw anfragst um dir eine Erlaubnis (schriftlich!) zu holen, untersagen sie es dir entweder oder gestatten es, dann kannst du mit dem Shirt theoretisch auch zum Games Day fahren oder dich bei Stefan Raab ins Publikum setzen. Wers mag
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Zitat
Motive, die das Bild oder Foto eines kommerziellen Produktes enthalten, zum Beispiel ein Auto oder Spielzeug, auch wenn Sie Eigentümer desselben Produktes sind. Sie können zum Beispiel kein T-Shirt erstellen, auf dem Ihr Motorrad oder Auto zu sehen ist.
Das fällt ja wohl darunter! Und von GW wirst du wohl auch keine Erlaubnis bekommen! Wenn du schon ein T-shirt haben willst, sollst du eins von denen kaufen!!^^
Aber die Absätze mit dem Geistigen Eigentum gefielen mir schon immer am besten!!^^ Echt klasse formulierungen!
Das is heute alles garnicht so einfach. . .
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So ein :zensiert:.
Nicht mal Team-T-Shirter kann man machen
Danke für die Hilfe.
Gruß -
Theoretisch kannst es machen, wenn du auf die Urheberrechte hinweist.
Aber lesbar
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WIE ist es aber, wenn man sich (z.B.) das Mal Khornes selber malt und das auf nen Shirt druckt?
(*gg*, verstößt mein vatar eigentlich grade gegen Urheberrechte? *gg*) -
Zitat
Original von BlauesLicht
Theoretisch kannst es machen, wenn du auf die Urheberrechte hinweist.Aber lesbar
Echt,ist es dann erlaubt?
Ich kenn mich da mal überhaupt nicht aus!!
Also bitte nur Sachen schreiben,die 100 stimmen..
Gruß -
Da würde ich mir ja mal nicht ins Hemd machen. Wo kein Kläger ist.....
Ich bezweifele schwer, daß ein Polizist sich auf den Weg macht, weil jemand auf seinem T-shirt irgendein Copyright nicht berücksichtigt. Genausowenig wird sich ein Gericht um so eine Lappalie einen Kopf machen.
Solange du also die T-shirts nicht verkaufst, sondern nur für dich nutzt, wird nix passieren.
(Letztendlich wirst du sogar so zu einem unentgeltlichen Werbeträger )
Gruß,
Nocturnus -
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Hab ich mir erst auch gedacht,aber so freundlich wie GW zu seinen Spielern ist...
Und außerdem wurde erst neulich ein Jugendlicher auf 10.000€ verklagt,weil er Fotos einer Künstlerin zu einem Video zusammengeschnitten hat und es auf youtube veröffentlicht hat(was ja auch kein Verkauf ist..)
Deswegen wollt ich das mal genau wissen,wie das ist.
Gruß -
Zitat www.games-workshop.de:
T-Shirts/Bekleidung/Tätowierungen etc.
Wie immer können wir Dritten nicht gestatten, Geld mit unserem geistigen Eigentum zu erwirtschaften.Dies bedeutet effektiv, dass du entweder Games Workshop T-Shirts oder Kleidung bei Games Workshop kaufen, oder sie persönlich herstellen musst (du darfst dazu niemanden, eine Druckerei zum Beispiel, beauftragen). Du dürftest keine von dir hergestellten T-Shirts oder Kleidungsstücke veräußern.
Dies bedeutet auch, dass wir Tätowierungen nicht als akzeptable Verwendung unseres geistigen Eigentums erlauben können, da ein Dritter notwendigerweise die ‘Dienstleistung’ erbringen muss, wie es beim Drucken von T-Shirts auch der Fall wäre. Der Tätowierer würde also eine illegale Handlung vornehmen müssen um dir das Tatoo zu machen.
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Das ist doch mal deutlich - hätte man eigentlich drauf kommen können, dass es da steht
Egal - gut, dass ich an eine T-Shirtpresse komme, den PC bediene, den Flock oder das Bild selber plotte, das aufpresse und dafür nichts bezahle - zählt ein Tausch mit Bratwurst? Wie sieht es mit einem Lächeln als Dankeschön aus?
Ok, jetzt wirds kompliziert. Und albern. Aber gut... ist das ja eh. Wobei: Nachvollziehbar, sonst würden bei ebay Leute Shirt mit dem Khone-Symbol verkaufen und dran schreiben "mein Shirt, kein gewerblicher Handel". Also leider nachvollziehbar. Und in der Praxis ist das wohl kaum ein problem, wenn du selber die Presse bedienst und nichts bezahlst - wirst doch wohl einen Kollegen im Copyshop haben, oder? -
Alternativ könntest du das Motiv natürlich so weit entfremden, dass du es als dein eigenes angeben kannst, das "rein zufällig" etwas Ähnlichkeit mit einem bereits vorhandenen Symbol hat. Allerdings denke ich nicht, dass dir das dann noch etwas bringen würde.
Der Vergleich mit dem Youtube-User und dem Videoschnitt aus Künstlerfotos hinkt im Übrigen ein wenig, da die Bilder den eigentliche Umsatz der Künstlerin bilden, während z.B. ein Khornesymbol alleine für Games Workshop kaum (wenn überhaupt) Profit bedeutet. Im Ernstfall wären die die Strafen also weit weniger drastisch.
Ganz nebenbei: Was hat dieser Thread eigentlich in der Arena zu suchen?
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Wollte ihn eigentlich bei "Allgemein" haben
Und ich weiss ja nicht,wer mit dem Khornsymbol angefangen hat,denn ich dacht da an ein Bild von Archaon oder ähnliches(alles was so von Mark of Chaos rumliegt..) und da dacht ich "Bild ist Bild" und die Amis verklagen ja auch alles,ob es da bei GW viel anders ist??(könnte man ja die roten Zahlen bißchen aufbessern )
Gruß -
a.) GW ist ein britisches Unternehmen (auch Kapitalismus, aber nicht euer Klassenfeind)
b.) Klagen können sie trotzdem, da geistiges Eigentum
c.) "rein zufällige" Ähnlichkeit fällt meines Wissens nach auch unter Urheberrecht -
a)ach ne,echt jetzt?
Hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht
Deswegen schrieb ich auch:"..die Amis verklagen ja auch alles.." und nicht "..die Amis verklagen alles.." :pfeifen:Also um es zu beenden:
Es ist nicht erlaubt und wenn man irgendwelche Ausflüchte(wie bißchen verändern;sagen man hat es selbst gemacht..) probiert ist man immer noch im Unrecht.
Danke für die ganze Hilfe,
GrußPS:Haltet mich für übervorsichtig,aber ich will nicht wegen einem T-Shirt so einen Aufstand haben,da ich schon mitbekommen habe,wie einer eine Anzeige wegen einem 5x3 cm großen Aufnäher bekommen hat...