Da der Fleischermeister zugriff auf eine Rüstung hat (Eisenfaust) kann er doch Magische Rüstungen tragen oder sehe ich da etwas falsch? So steht es zumindestens im RB.
Zit. Eine Eisenfaust funktioniert auf exakt dir gleiche Weise wie ein Schild.
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Neues Benutzerkonto erstellenDa der Fleischermeister zugriff auf eine Rüstung hat (Eisenfaust) kann er doch Magische Rüstungen tragen oder sehe ich da etwas falsch? So steht es zumindestens im RB.
Zit. Eine Eisenfaust funktioniert auf exakt dir gleiche Weise wie ein Schild.
Also wenn das AB nichts anderes sagt, hast du sogar Recht, weil im RB nur steht dass sie das nur im Ausnahmefall haben können, eben wenn sie auch regulär Rüstung erhalten können...
Das würde den Fleischermeister enorm pushen.
Fleischermeister
+Silberstahlrüstung
+Talisman der Bewahrung
+Trank der Geschwindigkeit
+Zusätzliche Handwaffe.
funktioniert auf exakt dir gleiche Weise
würde das so gemeint sein dass er das erhalten darf stände wahrscheinlich da: "Eisenfaust zählt als Schild mit welchem auch beritten pariert werden darf" und nicht funktionier ebenso.
'Ich denkle das ist ne Haarscharfe sache die nicht eindeutig Formoliert ist und die erst endgültig durch ein Erata geklärt werden kann. Ich denke aber das er keine rüstung erhalten darf, da eine Eisenfaust eben nicht als Rüstung gekennzeichnet ist und eben auch keion Schild ist sondern nur wie eines Funktioniert.
Ich versteh nicht, was nicht genau formuliert sein soll? Wenn ich mir das AB und das RB angucke ist die Sache doch völlig klar.
Er meint sicher, dass da nur steht "funktioniert" und das zur Verhinderung von Haarspaltereien noch ein Errata herauskommen wird, welches die Absicht des Ab-Schreibers genauer definiert. ,)
Hier wäre wohl der englische Originaltext hilfreich. Vllt. wars nur wieder eine schludrige Übersetzung...
Beispiel: Ein Stück Kohle funktioniert genauso wie ein Bleistift, man kann damit zeichnen. Das macht jedoch das Stück Kohle nicht zu einem Bleistift.
Genau so ist es mit der Eisenfaust. Die funktioniert eben wie ein Schild, ist aber keines. Fluffmäßig kann ja auch eine magische Aura wie ein Schild funktionieren, trotzdem erlaubt sie es dem Zauberer nicht sich in Rüstungen zu hüllen...
Wenn die Eisenfaust nicht unter der Kategorie Rüstung fällt, worunter dann? Für mich ist die Sache föllig klar.
Zum Thema Kohle, kann ich nur vermuten, dass du den Text überhaupt nicht gelesen hast.
Wenn die Eisenfaust nicht unter der Kategorie Rüstung fällt, worunter dann? Für mich ist die Sache föllig klar.
vielleicht Verteidigungswaffe.
Zum Thema Kohle, kann ich nur vermuten, dass du den Text überhaupt nicht gelesen hast.
Das war doch nur ein überspitzes Beispiel. Ich würde mich doch auch freuen, wenn der Fleischermeister magische Rüstungen tragen kann, trotzdem bin ich der Überzeugung (auch weil ich auf warseer oder ogrestronghold bisher nichts Vergleichbares gelesen habe), dass die Eisenfaust zwar durchaus zum Verteidigen eingesetzt wird, aber kein Rüstungsgegenstand im klassischen Sinne ist, eben eher eine Verteidigungswaffe.
Das Beispiel mit der Kohle war nicht mal so schlecht. "Funktioniert wie" ist nicht dasselbe wie "ist ein."
Wenn im Oger-Ab nicht irgendwo explizit steht das die Eisenfaust eine Rüstungsoption ist, dann ist sie das auch nicht. Ob das da irgendwo steht weiß ich leider nicht.
Wenn dir die Sache völlig klar ist hättest du dir den Thread ja sparen können. Ich fände es aber nett wenn du dir die Argumente der anderen durchliest und sachlich beantwortest. Auch wenn sie nicht deiner Ansicht sind. Du hast immerhin gefragt.
Wenn die Eisenfaust nicht unter der Kategorie Rüstung fällt, worunter dann?
unter die Kategorie nichtmagischer Gegenstand.
Im AB Steht nirgens geschrieben dass es ein schild ist, sondern eben nur genau den Regeln für Schilde Verwendet. Falls und zwar nur falls das Absicht wahr würde ich es so verstehen dass der Fleicher diesen Gegenstand ebenso wie eine Handwaffe auch (denn was ist eine Eisenfaust Fluffmäsig schon anderes als was zum zuschlagen womit mann auch mal nen angriff abweren kann ^^).
Fluffmäßig kann ja auch eine magische Aura wie ein Schild funktionieren, trotzdem erlaubt sie es dem Zauberer nicht sich in Rüstungen zu hüllen...
rein Theoretisch schon, allerdings gibt es keinen Prädzedenzfall für eine solche aura, was eine Argumentation mit einem Solchen Fall absolut unsinnig macht, da die Regeln nur Bedingt den gestzen der Logik folgen.
Hier wäre wohl der englische Originaltext hilfreich. Vllt. wars nur wieder eine schludrige Übersetzung.
Das ist natürlich Möglich, wie gesagt ich halte beide Möglichkeiten für möglich. Rein vom Logischen Standpunkt betrachtet fände ich es aber seltsam ihm ne Rüstung geben zu dürfen. Rein Regeltechnisch aber natürlich nicht auszuschliesen
Er meint sicher, dass da nur steht "funktioniert" und das zur Verhinderung von Haarspaltereien noch ein Errata herauskommen wird, welches die Absicht des Ab-Schreibers genauer definiert. ,)
eben, "funktioniert wie ..." nicht "gillt als ..."
Ich kenne das Von Magik, da sind solche feinen Begrifflichen Unterschiede recht häufig gesäht, und sie beinflussen stehts die Funktionsweise, ob das hier auch so ist bleibt aber Fraglich
Ich versteh nicht, was nicht genau formuliert sein soll? Wenn ich mir das AB und das RB angucke ist die Sache doch völlig klar.
Hoffe du Verstehst jetzt etwas besser was ich meine, wenn nicht kann ich es gerne nochmal etwas ausführlicher darlegen warum die sache aus meiner sicht eben nicht klar ist.
Hier ist noch ein (vielleicht nicht allzu starkes) Argument gegen die These, dass die Eisenfaust eine Rüstung ist:
Im Ogerarmeebuch steht hinten bei den Punktekosten "Darf eine (1) der folgenden Waffenoptionen erhalten:", worunter auch die Eisenfaust fällt. Das zieht sich auch (in leicht abgewandelter Form) durch die anderen, neuen Armeebücher.
Wenn tatsächlich auch noch Rüstungen dabei sind, so steht dann dort "Die Einheit darf Beliebiges aus der folgenden Liste erhalten:" (siehe Gruftkönige Armeebuch, Skelettkrieger) oder die Rüstungsoptionen sind noch einmal separat aufgelistet, z.B. "Darf einen Schild erhalten" oder "Darf leichte Rüstung zu Schwerer Rüstung aufwerten".
Das ist also ein weiteres Indiz dafür, dass die Eisenfaust eine Verteidigungswaffe ist, die wie ein Schild funktioniert, aber selbst keine Rüstung oder Schild ist.
Das ist kein schwaches Argument, das ist der Beweis das die Eisenfaust eben KEINE Rüstung ist, sondern als Waffe gilt. Damit wäre auch die Frage nach magischer Rüstung erledigt.