Kann der Z...

  • ...Zerstörer der e. auch eigene Modelle verletzen? IMO ist das nicht nur unlogisch, sondern von GW auch nicht beabsichtigt oder? Außerdem sind 70 P übertrieben! Was meint ihr dazu?


    P.s. dieser Thread darf nach beantwortung dieser Frage ruhig für andere Gegenstandsfragen benutzt wereden

    Das ist nicht tot, dass ewig liegt bis das die Zeit den Tod besiegt.

    Einmal editiert, zuletzt von Raven ()

  • Wer oder was zum Henker ist "Z"? Zorro? Sei bitte beim Threadthema deutlicher damit gemeint ist was du meinst.

    Sigmar war ein Schwächling, und sein Imperium auf Falschheit gegründet. Ich werde ihn vernichten, ihn und seinen falschen Gott. Die Stadt des Ulric wird brennen, und die Erinnerung an den Emporkömmling ausgemerzt werden.

  • Der Zerstörer der Ewigkeiten ist einer meiner Lieblingswaffen.
    In Kombination mit dem Kragen von Sapesh und einem Regiment Grabwächter für den Gruftkönig ist der sehr gut.Besonders wenn man mit der Anrufung des Niederschmetterns zweimal den Rundumschlag pro Runde machen kann.


    Und nein er verletzt nicht die eigenen Modelle. Der Text ist glaube ich in den Chroniken geändert worden.

  • Ah ja und durch die anrufung des niderschmetterns darfst du laut AB nur 1 ATTACKE ausführen !!!!!


    dh es wird nix mit 2 mal rundumschlag !


    Gruss BK

  • Ja . Aber nach den Regelfragen in den Chroniken darf die 1 extra Attacke auch die Sonderattake des Zerstörer der Ewigkeiten sein.

  • Wenn mein Gruftkönig(Ravash II) in einer Herausforderung gegen einen Zwergenkönig(Grummli Kurzbart) im Nahkampf unterliegt, da er 5 Treffer einsteckenen, aber nur zwei Austeilen kann(Daher: Grummli erhält einen + 1 Overkillbonus). Beinflusst dann sein Todesfluch(Angenommen er tötet den Zwergenkönig um 2 LP) das Kampfergebniss auch durch einen Overkill bonus?

    Das ist nicht tot, dass ewig liegt bis das die Zeit den Tod besiegt.

  • Gute Frage.


    Da der Test sofort abgelegt werden muß findet der Lebenspunktverlußt noch im Nahkampf statt.
    Könnte also sein das das noch zum Kampfergebnis zählt.