Ohne jetzt nochmal alles zitieren zu wollen:
Es gibt keinen speziellen Eintrag zum "indirekten Zielen", das bedeutet aber nicht, dass damit das "indirekte Zielen" oder "knappe Daneben-Zielen mit Schablonenwaffen, um eben doch möglichst viel zu treffen" nicht unter Zielen fallen kann !
Es muss, ganz im Gegenteil, sogar zwingend unter die Regel des Zielens fallen, wenn man sich anschaut, welchen Zweck diese Regel von GW hat !
Die Regel dient dazu, Einheiten, die sich bereits im Nahkampf befinden, vor feindlichem Feuer (sei es Magie oder Fernkampf) zu schützen, damit diese Einheit sich mit der gegnerischen Einheit im Nahkampf messen kann, ohne weggeschossen oder "weggezaubert" zu werden !
Ausnahmen von dieser Regel müsse daher explizit beim Zauber selbst oder bei allgemeinen Sonderregeln genannt werden, die einfache "Regelbiegerei" "ich ziele ja nicht genau drauf, sondern nur 'ausversehen' so nah wie möglich daneben, um eben doch möglichst viele Treffer zu landen" kann daher nicht durchgehen, denn auch so ein "unabsichtliches" Zielen ist eben ein Zielen !
Die Regel schlägt übrigens genau in die selbe Kerbe, wie die Regel für Schablonen-Fernkampfwaffen, leider wird aber eben nicht explizit genannt, dass die Schablone keine Einheiten im Nahkampf berühren, darf, gemeint ist mit "nicht darauf zielen" aber in Bezug auf Schablonenwaffen sicherlich genau das !
Das "unabsichtliche" Daneben-Zielen bzw. Verschätzen ist übrigens, neben der Einsteigerfreundlichkeit, auch einer der Hauptgründe, warum das Schätzen mit Schätzwaffen weggefallen ist, denn damit wurde leidergottes auf Turnieren oder in hart umkämpften Schlachten allzu oft "zu weit" geschätzt, um das Regiment, das hinter dem Wald außer Sichtweite war, eben doch noch mit dem Mörser/der Steinschleuder zu erwischen !
In dieselbe Kerbe schlägt meiner Meinung nach auch die hier fragliche Regel !
Das hat übrigens nichts mit "schwammiger Argumentation", "Mehrheitsentscheid" oder "Bildzeitung" zu tun, sondern einfach damit, dass man eine offensichtlich nicht vollständige oder unklare Regel auslegen muss, um sie komplett richtig anwenden zu können - und im Wege der Auslegung kann man die Regel genauso auf bestimmte (nicht explizit geregelte) Sachverhalte erweitern, als auch die Regel einschränken oder feststellen, dass damit auf jeden Fall nur gemeint ist, was wörtlich im Text steht. 
Im Endeffekt sollte man sich aber am naheliegendsten Zweck der Regel orientieren und sich so weit wie möglich von "Regelbiegereien" fernhalten, weil sie einfach dem Spielspaß abträglich sind.
So, hoffe, es ist nun klar, dass die Auslegung einer Regel sowohl ausweitend, als auch einschränkend oder rein nach Text erfolgen kann, keine der Varianten hat dabei etwas mit der Bildzeitung zu tun. 