Auch auf die Gefahr hin das das vielleicht in einem der anderen Threads schonmal aufgetaucht ist wollte ich das hier nochmal fragen. Hab bis jetzt in anderen Foren noch keine befriedigenden Antworten dazu bekommen:
Folgendes Problem ergibt sich:
"Die Gralsreliquie zählt sowohl als Standartenträger (unterliegt allen Regeln für Standartenträger), als auch als Musiker (und unterliegt auch allen Regeln für Musiker)."
Nach neuen Regeln stirbt der Standartenträger aber beim vergeigten Aufriebstest. Ein Musiker hingegen kann niemals sterben, da er erst als letzter Mann entfernt wird. Was gilt jetzt für die Reliquie die als beides zählt?
Zweitens, auch wenns eher unwichtig ist: Die Gralsreliquie hat weiterhin ihren 4+ Rüstungswurf im nahkampf (da dies schon damals nicht mit dem Schildbonus begründet wurde, auch wenn es dem gleichgesetzt war). Kann man das nutzen, falls ein Regiment so mit einem in Kontakt ist, das 1 Modell plus evtl Unterstützer nur auf die Gralsreliquie schlagen können, das diese ihren besseren Rüstungswurf erhält? Oder kommt das am ende erst zum tragen wenn alle Pilger außer der Reliquie tot sind? Im Erratum wurde es zumindest nicht entfernt oder verändert.
Drittens: Parieren bringt uns null da wir schon den Segen haben, seh ich das richtig?