In einem anderen Forum wurde eine (zumindest für mich ) recht verwirrende Diskussion über den Geltungsbereich der Tafel des Göttlichen Schutzes losgetreten.
Einige Spieler sind der Meinung das sie auch für Magieattacken sowie Kontrollverluste gilt, andere sind der Meinung das sie auch nur für Geschosszauber gilt und wieder andere meinen das ist alles blödsinn, sie gilt nur bei Beschußattacken wie Wurfspeere, Bögen, Armbrüste, Musketen, Pistolen, Kanonen, Mörser usw.
Durch den kleinen Zusatz "Alle Attacken außer Nahkampfattacken" kommt jedoch diese Unsicherheit auf.
Magische Attacken sind keine Nahkampfattacken? Zählen diese also doch mit dazu? Atemwaffen sind ebenfalls keine Nahkampfattacken, zählen sie dazu? Was ist mit Sonderfähigkeiten wie Markerschütterndes Brüllen?
Ebenfalls wurde sich über die Bewegungsreichweite des Slanns beschwert. Nach meiner Meinung ist der Slann schwebend, wie an einigen Stellen im AB nachzulesen ist.
- " ... auf Sänften die mittels Magie .... über dem Boden schweben."
- " ... hat kein Slann dem vom Chaos kontaminierten Boden berührt."
Laut Errata ist er Infanterie die nicht zu Fuß unterwegs ist, was das Schweben somit bestätigt. Doch besitzt er nicht explizit die Sonderregel Schweben. Also kann er sich nun 10" weit bewegen oder nicht?
Was denkt Ihr