So liebe Tabletop Gemeinde ich möchte hier gern mal hören was ihr zu diesem Fall sagt.
Und mal eure Meinung und Sichtweise hören doch bitte sachlich vernünftig!
Fall Edathy?
- Masterpainter
- Geschlossen
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Politiker sind ja auch nur Menschen. Und Menschen sind fehlerhaft.
Das soll sein Verhalten in keiner Hinsicht rechtfertigen! Natürlich war es falsch und verwerflich was er gemacht hat.Aber auch unter Politikern die eigentlich die Recht und Ordnung vermitteln sollen, gibt es schwarze Schafe.
Oder auf welchen Punkt willst du genau raus?
Es wird immer wieder brenzlige Affären unter Staatsmännern geben
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Aber bitte nicht einen ähnlichen Thread wie Pegida
Masterpainter, unser Unruhestifter. Du Lausbub
EDIT: WEnn es den Thread heute abend noch gibt, melde ich mich morgen oder so auch mal dazu
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Ich will keine Unruhe Stiften ich möchte mich hier sachlich mit euch über Themen die Menschen auch wie mich sehr bewegen Schreiben Sichtweisen erörtern und diskutieren.
Ne eigentlich geht es hier eher um die Strafe die die Person bekommen für das was sie getan hat.
Auch der Moralische Aspekt ist finde ich hier sehr zu beobachten. Nicht nur die Sache das man mit der
Aussage kommt "Wir stellen mangels Interesse das verfahren gegen Zahlung von 5000,- Euro ein"
Schließlich vergisst man wenn der Markt da ist durch Menschen wie ihn (Edathy) wird es erst recht Menschen geben
die solchen Schund zum Leiden derer die sowas erleben und erdulden mussten geben.
Daher frage ich mich wie so ein Mensch mit ner Bewährungsstrafe davon kommen kann. Nur damit diese Person ihre
Bundestagsbezüge nicht verliert. Das ist eigentlich auch für den dazugehörigen Staatsanwalt nicht nur ein
Armutszeugnis sondern mehr als Schäbig zu bezeichnen.
Und nur mal vorweg auch wenn es manchen kritisch aufstößt was ich jetzt schreiben mag ich würde solche Menschen anders verurteilen.
Meine Lösung ist 8 x 57 IS das könnt ihr googeln. Keine kosten mehr für Therapie noch Resozialisierungsprobleme oder Rückfälligkeit.
Denn das entfällt dann alles denn so geht von dieser Person nie wieder eine Gefahr aus das für dessen Neigung etwas Leiden muss. -
Du würdest mit altertümlicher Munition aus dem Weltkrieg auf sie schiessen? Korrekt wäre 7.62x51mm, oder aktueller 5.56x 45mm. Das ist Nato-Standart.^^
Nein, Spaß beiseite. Ich bin ja auch der Ansicht dass die Strafmaße für einige Verbrechen in keinem Verhältnis zu denen anderer stehen, aber ich möchte definitiv keine Todesstrafe. Dafür müsste ich einfach mehr daran glauben das so ein Urteil nicht den Falschen treffen kann. Und sogar wenn man Verfahrensfehler und dergleichen ausschließen könnte, wäre es moralisch nach wie vor fraglich.
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Edathys Strafe ist einfach mal mehr als nur lächerlich...... das gleiche oder mehr bezahlt man auch wegen ein bischen Raubkopieren und dabei werden keine Menschen wie Objekte behandelt, sondern die ohnehin schon Reichen bekommen ein bischen weniger Geld.
Aber das Rechtssystem der BRD ist sowieso im A****MMn viel zu niedrige Strafe, vor allem für einen Politiker.... 3000€ sind für den ja weniger lästig als ein Mückenstich und jetzt macht er sich halt in irgeneinen Aufsichtsrat einer Firma breit und meines Wissens wurde das nichtmal in seine Akte aufgenommen, also könnte er theoretisch noch Kindergärtner, Lehrer usw. werden..... will ich mir echt nich vorstellen.
Thema Todesstarfe: Ein Thema wo wirklich jeder selbst entscheiden muss wie hoch er ein Leben einschätzt, aber aus rein objektiver Sicht..... es gibt eh zu viele Menschen auf der Erde
PS: Aber solange ein Steuersünder länger als ein Mörder im Gefängnis sitzt bin ich für die Todesstrafe..... (ich hoffe man versteht den zusammenhang)
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TodesSTRAFE ist immernoch eine STRAFE, kommt also nur zum Tragen wenn man auch etwas verbrochen hat. Eine Lesbe zerstört kein Leben wenn sie mit einer anderen zusammen ist, ein Pädophiler der ein Kind vergewaltigt schon (EDIT: das Unterstützen der Nötigung ist das gleiche Verbrechen), da liegt der Unterschied. Eine Neigung zu haben sollte man nicht mit dem Ausführen dieser Meinung gleichsetzen.
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Das DEutschestrafrecht ist ja teilweise auch lächerlich ... bzw hat man so ne art verkehrte Welt .Da gabs doch vor ein paar Tagen den Prozess mit dem Homosexuellen , der wurde nach seinem outing entführt , misshandelt und sollte im Libanon oder so Zwangsverheiratet werden ... die Täter Vater und Onkel wurden zu je 1350€ Strafe verurteilt ...fertig .
Der eine macht nen Tankstellenüberfall und fährt wegen 270 euro und ner schachtel zigaretten für 2 1/2 Jahre ein. Da fehlt doch jede relation zueinander . -
Der Thread geht jetzt schon in die falsche Richtung und lässt mich teils schaudern... Bitte schließen.
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Ja, Kinderschänder und Vergewaltiger sind der größte Haufen von Verbrechern, die ich mir vorstellen kann. Edathy selber hat (soweit ich weiß) keine Kinder missbraucht, aber allein das Besitzen solcher Materialien wie er sie hatte, hat schon Kinder und Jugendliche leiden gelassen, die als "Darsteller" darin vorkamen. Der politische Rücktritt "aus gesundheitlichen Gründen" ist nur angebracht; selbst wenn er keine Kinderpornos gehabt hätte, wäre das Vertrauen in ihn erstmal weg.
Bewährung oder Geldstrafe finde ich auch zu milde. Kinderschänder oder solche, die derartiges Material besitzen, gehören kompromisslos hinter Gitter. Sie an die Wand zu stellen wäre jedoch überzogen. Es sind immer noch Menschen. Sie in der Haft, die sie mMn verdienen, arbeiten zu lassen wäre ideal. Ich weiß nicht, wie das in Deutschland genau geregelt ist, aber Gefängnisse stelle ich mir immer so vor, dass dort Leute den ganzen Tag in Zellen sitzen und nichts tun (glaub aber, ich irre mich - weiß da wer mehr?). Stattdessen sollten Gefangene dort eingesetzt werden, wo sie nützlich sein können (ein Stiernacken sollte zum Beispiel eher auf dem Bau helfen, statt Postsäcke zu knüpfen). Wird klar, was ich meine? Strafgefangene sollten arbeiten, natürlich nicht GULAG-mäßig, aber doch produktiv.
Um zu Edathy zurückzukommen: Dass er ein Politiker ist, ist ebenso ein dummer Zufall, wie der, dass die Kinderschändermönche allesamt der Kirche angehörten. Wer in öffentlichen Ämtern oder Einrichtungen arbeitet, ist eher im Fokus als Klaus von der Couch, der ebenfalls Kinderpornos besitzt. Man hat, sei es als Polizist, Feuerwehrmann, Beamter oder Politiker, eben eine Vorbildfunktion und auf Fehltritte (wobei Edathy mehr als ein "kleiner" Fehltritt unterlaufen ist) wird hier besonders geachtet. Umso wichtiger ist es, dass er genauso hart bestraft wird, wie besagter Klaus und sich nicht durch Geld oder Kontakte freikaufen kann. Hinter Gitter, sage ich, und bitte länger, als ein durchschnittlicher Raubkopierer.EDIT:
ZitatThema Todesstarfe: Ein Thema wo wirklich jeder selbst entscheiden muss
wie hoch er ein Leben einschätzt, aber aus rein objektiver Sicht..... es
gibt eh zu viele Menschen auf der ErdeIch hoffe wirklich, dass das nur ein schlechter Witz ist...
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EDIT: Ich saß jetzt über eine Stunde an diesem Post und habe nur den ersten Post der vorhergehende Todesstrafendiskussion mitbekommen. Da habe ich einen kleinen Absatz zu, bin aber nicht der Meinung, dass das hierher gehört.
Was mich tatsächlich am meisten an diesem Prozess stört, ist, dass der Prozess tatsächlich juristisch korrekt ist, obwohl er es nicht sein dürfte. Das, was Edathy auf seinem Computer besaß, war nicht strafbar. Bitte mich nicht falsch verstehen, es sollte strafbar sein, ist es aber leider leider nicht. Eine gigantische Mängelerscheinung im deutschen Strafrecht.
Wie viele zum Beispiel auch wissen, ist das Streamen eine Grauzone und kann nicht angezeigt werden, bzw. führt dann nicht zu einer Verurteilung.. Ebenso ist es auch bei Kinderpornographie. Juristisch gesehen, gelangt man durch das Streamen und angucken nicht in den Besitz der Materialien. Die Daten werden nicht auf dem Computer gespeichert, die Daaten werden nicht vervielfältigt und man erlangt keinen Besitz von diesen Daten. Daher ist prinzipiell das Kinderpornos gucken im Internet nicht strafbar. Das ist eine Erkenntnis, die mich schonmal.. wirklich umgehauen hat. Ich habe tatsächlich ein Stückweit mein unschuldiges Vertrauen in gevatter Staat verloren und bin auch leicht enttäuscht.
Zu dem Fall Konkret: Edathys Bilder wurden immer beschrieben als Bilder von Kindern, die "toben und spielen, in natürlichen Posen sitzen und sich darstellen." Solche Bilder sind natürlich nicht verboten. Was auch korrekt ist, sonst würden sich ja zum Beispiel auch Eltern der Kinderpornographie strafbar machen, wenn sie ihre Kinder beim nackten Spielen fotografieren. Das ist nicht der Fall und sollte auch, meiner Meinung nach, nicht so sein. Ich kenne einige Kleinkinder im Bekanntenkreis, bei denen es recht schwer wird, sie mal mit Klamotten zu fotografieren, da sie gerne nackt rumtoben. Daher kann man das nicht so prinzipiell verbieten. Das ist aber schlussendlich der Punkt, wo ich tatsächlich auf den Tisch kotzen könnte. Unter diesen Punkt der erlaubten nackten Kinderbilder zählten auch die Bilder von Herrn Edathy. Die GEKAUFTEN Bilder, die Herr Edathy im Ausland erworben hatte, die nackte FREMDE Kinder zeigten und die eine deutliche Konzentration auf die Geschlechtsteile aufweisten sind nicht strafbar. Im deutschen Gesetz wird zwischen den Bildern von Herrn Edathy und dem Nacktfoto meiner Geburt auf dem REchner meiner Eltern kein Unterschied gemacht.
Und das ist der springende Punkt. Das Urteil ist falsch. Ich bin fest der Überzeugung, dass das selbst der Richter wusste. Diese Person ist kein "anständiges Mitglied einer Gesellschaft". Ich drücke das jetzt so geschwollen aus, da er auch kein "Straftäter" ist, da er ja tatsächlich keinem Gesetz widersrpochen hat. Er ist weder "straffrei", noch "straffällig". Und in Deutschland haben wir nun mal, jeder kennt's "Im zweifel für den Angeklagten". Das Problem sind einfach die alten verkrusteten Gesetze. Das was Edathy gemacht hat,ist übrigens in USA, England und Frankreich nicht nur verboten und sondern eine sehr sehr krasse Straftat.
Hier kurz für die, die es interessiert:§184b definiert Kinderpornographie. Hier gilt das Verbot von sexuellen handlungen "von, an oder vor" Kindern. "Toben und spielen" sind aber keine sexuellen Handlungen. Es ist also keine sexuelle Handlung von einem Kind. Das kind spielt und wird nur gefilmt und nicht angefasst. Es ist also auch keine Handlung an einem Kind und das Kind sieht auch keine sexuellen handlungen. Damit gilt auch "vor" nicht. Nacktfotos von Kindern zu kaufen und zu betrachten ist völlig legal, wenn diese drei Punkte nicht eintreffen. Dass schlussendlich der Konsument dieses Materials die Daten als sexuell betrachtet, spielt in der Definition keine Rolle.
Hier noch ein kleiner Zusatz. Herr Edathy hatte diese Daten übrigens aus Kanada gekauft. Jetzt kann man natürlich sagen "hoppla, wie sind denn die kanadier drauf". Dem Verkäufer dieser Materialien ist inzwischen der Prozess gemacht worden. Dem filmenden dieser Bilder übrigens auch. Die wurden beide wegen Kinderpornographie verurteilt. Ich möchte das jetzt nochmal wirklich deutlich ausformulieren. Das war der Punkt, wo ich aufhören musste, weil ich zu geschockt war. Ein Typ filmt Kinder und verkauft die Bilder. Er wird verhaftet, ihm wird der Prozess gemacht, er wird verklagt und verurteilt. Der der die Bilder weiterverkauft hat,wird verhaftet, ihm wird der Prozess gemacht, er wird verklagt und verurteilt. Der, der die Bilder gekauft und konsumiert hat,
wird verhaftet, ihm wird der Prozess gemacht, er wird verklagt und verurteilthat sich nicht strafbar gemacht.
Und, weil man ja in solchen Threads gerne polarisieren sollte: Ich bin nicht dafür, dass Kinderschänder oder Pädophile höchststrafen erhalten sollte. Das "Phänomen" Pädophilie hat viele Namen. Und jemand der von einer Orientierung oder einer Neigung spricht, sollte sich Gedanken darüber machen, ob das in eine Kategorie der "sexuellem Neigungen" gehört, wie bisexualität, homosexualität oder hetero. Das wertet meiner Meinung nach die Pädophilie auf. Ich bin der Überzeugung, dass es eine Krankheit ist. Ich habe noch nie von dem "phänomen" Pädophilie in der Tierwelt gehört. Es ist ein natürlicher Instinkt, dass ein Tier ( es muss nichtmal das Tier der selben Gattung oder Art sein) , das die Geschlechtsreife nicht erreicht hat, als süß empfunden wird. Jeder kennt Hunde, die Katzebabys putzen, Affen, die Hasenbabys ankuscheln oder ach wie heißen die.. ein anderes häufiges Phänomen sind auch diese anderen Tiere.. diese.. ach, wie heißen sie nochmal.. erm.. dings.. diese.. ähm.. genau..Frauen, die bei jedem Kleintier völlig ausflippen. Und das ist gesund und natürlich. Ein Tier (und Mensch), das von diesem Verhalten abweicht, ist, meines Empfindens nach, nicht gesund und weist Mängel auf. Das Problem an meiner Denkweise ist halt, dass es sich dann nicht um bewusste Straftaten handelt, sondern unzurechnungsfähigkeit. Das bedeutet keine "Rache" für die Opfer und Therapie und Einweisung für Täter.
Also.. Schlussaussage: Edathy ist ein ziemlicher Drecksack, ein Arschgesicht vor dem Herrn, der eine saftige Strafe verdient hätte, hat sie aber aufgrund ungerechten Rechts nicht bekommen.
Ich hoffe, dass man alles was ich geschrieben habe nachvollziehen konnte. Ich schreibe bei diesem Thema wirklich schneller als ich denken kann und werde da auch wirklich aggressiv. Wenn ich irgendwo zu undeutlich geschrieben habe (wegen wust im kopf), bitte darauf aufmerksam machen, dann antworte ich gerne nochmal.
Liebe Grüße,
DrSnuggles
EDIT PS:
Nochmal die gesamte Gesetzesformulierung:
§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:a)sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),Wie oben beschrieben
b)die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder Spielende Kinder sind nicht unnatürlich
c)die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes, Liegt im Auge des Betrachter und damit liegts am Verteidiger
2.es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, Keine Schrift. Das ist kein Witz. Das ist tatsächlich die Begründung. Bilder und Videos sind keine Schriften.
3.eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder Keine Schrift. Das ist kein Witz. Das ist tatsächlich die Begründung. Bilder und Videos sind keine Schriften.
4.eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist. Keine Schrift. Das ist kein Witz. Das ist tatsächlich die Begründung. Bilder und Videos sind keine Schriften.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt die Schrift in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen. 1-4 treffen ja nicht zu.
(3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das wäre der Absatz gewesen. Aber oben wird ja geklärt, dass es sich um keine Schrift handelt und es nicht pornographisch ist.
(4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
(5) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen:
1.staatliche Aufgaben,2.Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder3.dienstliche oder berufliche Pflichten.(6) In den Fällen des Absatzes 2 ist § 73d anzuwenden. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nummer 2 oder 3 oder Absatz 3 bezieht, werden eingezogen. § 74a ist anzuwenden.
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Sehr schöner Post Snuggles . Das mit den "Urhebern" der Bilder war mir noch garnicht bekannt.
EDIT:Ich hoffe wirklich, dass das nur ein schlechter Witz ist...
Teilweise ein Scherz, teilweise Realität..... die menschliche Population ist biologisch und objektiv auf die Erde gesehn eindeutig zu groß . Das ist mMn ein Fakt und hat nichts mit meiner persönlichen Einstellung der Menschheit gegenüber zu tun.....
Und Wadnbeißa .... ich finde nicht das es hier schon zu sehr aus dem Ruder läuft, das war bei Pegida schlimmer... und ein Meinungs- und Diskussionsthread sollte auch GENAU DAFÜR DA SEIN....
Ich bin auf alle Fälle im Allgemeinen positiv "überrascht" das hier ziemlich viele die gleiche/ähnliche negative Meinung zu den Fall haben. -
Ich nicht...
Das das Urteil für das Rechtsempfinden des typischen Deutschen zu gering ausfällt ist völlig erwartungsgemäß.
Diskussionen finden nur darüber statt wie schlimm die Strafe sein müsste und das läuft schon aus dem Ruder, finde ich. -
Crosis ich habe kein Problem mit Menschen die Neigungen aller art was auch immer haben bis auf Pädopfilie haben.
Es muss Grenzen in jedeweder Gesellschaft geben und Manche müssen eben auch mal Endgültig sein.
Hier muss einfach mal ein Ende sein was und wo man mit Kindern etwas machen kann was man nicht machen sollte. -
Der Thread geht jetzt schon in die falsche Richtung und lässt mich teils schaudern... Bitte schließen.
Finde ich auch. Aber nicht in dem Sinne, dass es abstoßen oder unsympathsich sei. Es weicht halt sehr stark vom Thema ab und hat mit Edathy nichts mehr zu tun. Und ich befürchte, wenn "wir" nicht auf das Thema zurückkommen, ist eh gleich dicht.
Bin aber auch der Meinung, dass man solche Diskussionen führen können sollte. Ich kann zwischen Off-topic und rest gut unterscheiden und ich würde auch von jedem hier erwarten, dass man sich nicht hasst, weil man eine andere politische Meinung hat. Das ist sehr unprofessionell.
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Also findest du eine mikrige Geldstrafe für die Unterstützung von Kinderpornografie wirklich gerechtfertigt?
Und die Diskussion über den "typisch Deutschen" hatten wir irgendwo schonmalEDIT: Sry wenn ich mich irre.... aber ist das denn nicht genau das Thema des Threads WiWu? Der Fall Edathy beginnt für mich zumindest bei der "Tat" und endet bei der "Bestrafung" , wenn jemand der Meinung ist das die Strafe mistig war, ist das doch immernoch ein Teil davon
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Bitte äussert euch nur hier zum Thema sonst ist der Thread ruck zuck wieder zu.
Das wäre schade wenn man nicht mal hier drüber vernünftig schreiben kann und sich
darüber auch zum Off-Topic hier austauschen kann. -
Zitat
Und, weil man ja in solchen Threads gerne polarisieren sollte: Ich bin nicht dafür, dass Kinderschänder oder Pädophile höchststrafen erhalten sollte. Das "Phänomen" Pädophilie hat viele Namen. Und jemand der von einer Orientierung oder einer Neigung spricht, sollte sich Gedanken darüber machen, ob das in eine Kategorie der "sexuellem Neigungen" gehört, wie bisexualität, homosexualität oder hetero. Das wertet meiner Meinung nach die Pädophilie auf.
Ist es aber. Ich hab einige Psychologen in meinem Bekanntenkreis und da gab es schon einige Diskussionen über das Thema. Es ist im Grunde das selbe, eine fehlgeleitetes sexuelles Interesse (Wertfrei formuliert). Ein Problem bei diesem Thema ist auch das es viele Menschen gibt welche diese Neigung haben und die dagegen ankämpfen, denen aber nicht geholfen wird (dazu gibt es auch mehrere Dokumentationen die man im Internet finden sollte). Betroffene werden wenn sie zur Polizei oder zu Ärzten gehen oft einfach wieder weggeschickt, wenn es doch jemand schafft eine Therapie zu bekommen besteht die heute auch noch aus sehr starken Medikamenten welche die Patienten oft stark Depressiv machen und auch nicht selten im Suizid endet. Und Menschen die solche Filme oder Bilder besitzen, sich ansehen sind oft garnicht Pädophil sondern Psychpathen/Soziopathen oder ähnliches denen es nur um Macht geht und Kinder das Pech haben das sie sich nicht wehren können. Und wenn jemand Straffällig wird in der Richtung gehört er natürlich dafür entsprechend Bestraft (was Edathy meiner Meinung nach nicht wurde), aber es muss ihnen auch geholfen werden. Jeder der fordert solche MEnschen zu verstümmeln oder zu erschießen, soll bitte mit sich selbst anfangen, Danke.
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Crosis ich habe kein Problem mit Menschen die Neigungen aller art was auch immer haben bis auf Pädopfilie haben.
Es muss Grenzen in jedeweder Gesellschaft geben und Manche müssen eben auch mal Endgültig sein.
Hier muss einfach mal ein Ende sein was und wo man mit Kindern etwas machen kann was man nicht machen sollte.Der Punkt ist aber der, dass sich der Herr Edathy sicher nicht ausgesucht hat derartige Neigungen zu haben. Bei den Schwulen haben wir das akzeptiert, obwohl wir auch hier Versucht haben derartige Menschen mit Verboten und unter Androhung von Scheiterhaufen/Gefängnis/Irrenhaus davon abzuhalten. Es hat aber nicht funktioniert. Letztlich haben wir es legalisiert, weil wir einsehen mussten, dass man es eben nicht verbieten kann und es letztlich auch keinem schadet. Problem ist jetzt aber, was machen wir mit solchen, wo man es nicht einfach legalisieren kann? Einfach genau so wie vorher. Verbieten, Stigmatisieren, Hexenjagd. Wir drängen die Betroffenen in den Untergrund und die Illegalität. Wenn wir doch einen findet wird er vernichtet (Morddrohung, Jobverlust, Ruf zerstörten ~> obwohl beim aktuellen Fall offenbar nicht einmal illegale Aktivitäten stattfanden). Ob man sich da Hilfe sucht und riskiert, dass da was an die Öffentlichkeit gelangen könnte? Als Gesellschaft erspart man sich so aber zumindest die schwierige Aufgabe eine Lösung für derart vertrackte Situationen suchen zu müssen, Betroffene sind halt böse und gehören erschossen.
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Also findest du eine mikrige Geldstrafe für die Unterstützung von Kinderpornografie wirklich gerechtfertigt?
Und wo bitte habe ich das gesagt? War das jetzt echt nötig?Ich hatte nicht vor ein Label "typisch deutsch" zu kreiren. "Typisch" heisst für mich in diesem Fall, dass man sich über den Fall grob informiert hat und dann nach härteren Strafen schreit. Ich schliesse mich da nicht aus bzw kann's verstehen. Ich möchte auch Edathy nicht verteidigen. In keiner Weise.
Aber ich sehe auch das Recht und Recht sprechen keine einfache Sache ist, die man pauschal löst. Es gibt ganz sicher Grauzonen in unserem Rechtssystem und auch ganz sicher einige strittige Strafmaße. Keine Frage.
Aber plakative Aussagen: "So einer gehört erschossen" oder "Der muss mehr bekommen als der und der!", sind absolut nicht hilfreich. Das spricht für ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, aber für bislang sehr geringen Kontakt mit der Rechtsprechung. Ich musste mich im Rahmen meiner Ausbildung mit kleinen Teilen des BGB und HGB beschäftigen. Und da schaust dich dann um. Die Sachlage hat mit dem Rechtsempfinden der meisten Leute nicht viel zu tun. Aber das heisst nicht, dass es nicht begründet so ist wie es ist.Wie gesagt, ich mag weder Edathy noch die deutsche Rechtsprechung heilig sprechen (bin selber schon mit einer Strafe belegt worden, die ich nicht nachvollziehen konnte), aber ich bitte um differentiertere Betrachtung des ganzen. Dr. Snuggles tut das zumindest, aber auch noch nicht genügend. Es ist immer leicht einen konkreten Fall zu kritisieren. Aber ein Gesetz schreiben das auf alle Fälle passt, ist nicht so einfach. Vor allem weil die Beurteilung von Bildern schwer in einen harten Rahmen zu packen ist. Ab wann ist ein Bild pornographisch? Und zwar ab wann genau? Welches Detail sorgt dafür das der Besitzer oder Betrachter "erschossen" wird und welches Detail macht daraus ein harmloses Urlaubsbild?
Ab wann ist das betrachten solcher Bilder strafbar? Wenn man es dowloadet? Wenn es eine gewisse Zeit geöffnet war? Wenn man es anklickt? Wenn man versucht es anzuschauen?Ich finde die Strafe ist in der Tat sehr gering. Aber ich kann auch nicht wirklich beurteilen wovür der Mann veruteilt wurde. Ich habe weder die Bilder gesehen noch kenne ich die genaue Sachlage.
Ich verstehe absolut das Gefühl, dass diese Strafe zu dünn ist. Ganz eindeutig sogar.Das Thema ist aber deutlich tiefer als es hier präsentiert wird. Und die Forderung "so jemanden zu erschiessen" ist für mein Empfinden daneben. Äußerungen wie "Menschen gibt es eh zuviele" sind da ebenfalls aus dem Ruder. Ich gebe ja zu das ich auch einen Witz über das Kaliber gemacht habe, hoffe aber nachher klargestellt zu haben wie ich dazu stehe.