Alles anzeigenWenn man sich die Mühe macht, mal in die DPMA-Recherche reinzuschauen und Talisman von GW zu suchen, findet Du dies:
"Klasse(n) Nizza 09: Elektronische Spiele; Computer-Software;
Videospiele; Computerspiele; Computersoftware für Spiele; Computer;
Computer-Hardware; Apparate und Instrumente;alle zur Aufzeichnung,
Übertragung oder Wiedergabe von Ton oder Bild; fotografische und
kinematografische Geräte und Instrumente; Kassetten; Filme;
Compactdiscs; Videokassetten; Magnetaufzeichnungsträger; Schallplatten
und CDs; Zeichentrickfilme; Teile und Zusatzteile für alle vorstehend
genannten Waren; ausgenommen jedoch Lautsprecher, Vorverstärker,
Leistungsverstärker, integrierte Verstärker, Empfänger, Tuner,
CD-Abspiel- und -Aufnahmegeräte, DVD-Abspiel- und -Aufnahmegeräte,
Videorecorder, Drehtische, digitale Decoder, Surround-Prozessoren und
-Decoder, Fernsehgeräte, Set-Top-Boxen;ausgenommen Computersoftware für
Bibliotheken, für die Bibliotheksverwaltung oder die Organisation des
Programmablaufs von Bibliotheken.
Klasse(n) Nizza 16:
Veröffentlichungen; Bücher; Magazine; Comics; Journale;
Druckereierzeugnisse; Schreibwaren; Poster und Plakate; Füllfederhalter,
Kugelschreiber; Bleistifte; Lineale; Grußkarten; Spielkarten; Pinsel;
Klebstoffe; Künstlerbedarfsartikel; Lehr- und Unterrichtsmaterial; Teile
und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren.
Klasse(n) Nizza
28: Elektronische Spiele; Spiele; Spielzeug; Spielzeug; Rollenspiele;
Brettspiele; Miniaturen und Modelle; Kriegsspiele; Hobbyspiele;
Paintball-Spiele; Tischspiele;Kits und Teile für den Modellbau; Teile
und Zusatzteile für alle vorstehend genannten Waren."
Diese Aufzählung kennzeichnet, für welche Warenbereiche der Begriff geschützt ist. Wenn Du z.B. ein Juwelier-Geschäft gründest, darfst Du ihn natürlich trotzdem Talisman nennen (sofern keine andere "Talisman" Markeneintragung dem engegen steht).
Wenn ich das richtig deute, so ist "Talisman" für Computerspiele geschützt, nun kenne ich gefühlte 1000 Computerspiele die Talismanne(?) verwenden und sicher nicht von Games Workshop stammen. Wäre es GW daher möglich gegen diese einzuklagen?