Wir hatten gestern eine Situation, die wir regeltechnisch nicht ganz klären konnten.
Kurz zur Vorgeschichte: Im FAQ für das Regelbuch wird darauf hingewiesen, dass man einen Angriff, der offensichtlich nicht erfolgreich ist, nicht ansagen darf ("...daher sind Angriffe, bei denen die Angreifer offensichtlich nicht ankommen würden, ... illegal" - in der 6. Edition war dies auch im Regelbuch verankert)
Sowas würde z.B. Sinn machen, wenn man gegen Skaven mit einer Warpblitzkanone spielt. Man könnte aus seiner eigenen Aufstellungszone einen Angriff ansagen (auch wenn man definitiv mehr als 24 Zoll entfernt ist) und sie müssten dann Flucht wählen (die Besatzung einer Warpblitzkanone muss IMMER Flucht wählen).
So, nun mal zu unserer Situation (ich spielte mit Zwergen gegen Skaven):
Eine Einheit Langbärte stand einer Einheit Klanratten gegenüber (beide waren ohne Zweifel in Angriffsreichweite zum Gegner). Zwischen den beiden Regimentern befand sich jedoch ein fliehender Giftwindkrieger der Skaven, welcher sich noch hätte sammeln können.
Mein Gegner war am Zug und überlegte, ob er einen Angriff mit seinen Klanratten auf meine Langbärte ansagt (er war sehr verzweifelt und das war seine letzte Chance, an viele Siegespunkte zu kommen). Nun bestand aber das Problem, dass zu diesem Zeitpunkt der Giftwindkrieger im Weg war und somit der Angriff offensichtlich fehlschlagen würde. Allerdings werden Fluchtbewegungen vor den Angriffsbewegungen abgehandelt, so dass es möglich (sogar wahrscheinlich) war, dass der Giftwindkrieger weiter flieht und somit den Weg für die Klanratten freimacht.
Gilt dies nun als ein "offensichtlich nicht möglicher Angriff" (zum Zeitpunkt des Ansagens trifft dies ja zu) oder darf man darauf spekulieren, dass der Giftwindkrieger den Weg freimacht?