ich habe dazu gerade etwas im unterforum der bretonen gelsen, das ich interessant fand und gerne einmal näher erläutert hätte.
unter dem punkt gelübde im armeebuch der bretonen ist vermerkt:
... "Charaktermodelle mit dem Ritter- oder Questgelübde dürfen sich ihnen nicht anschliessen" (Gralsrittern)
... "Charaktermodelle mit dem Ritterglübde dürfen sich ihnen nicht anschliessen" (Questrittern)
meine frage, die ich zur diskussion stellen möchte; lautet:
gilt das auch für den umgekehrten fall?!
also kann ein paladin mit questgelübde sich einer einheit RDK's anschliessen?
theoretisch ja schon, da dies ja nicht explizit im armeebuch steht, dass man dies nicht darf. und so weit ich weiss gibt es auch keine erata dazu.
oder ist das einfach wieder nur ein überlieferungs- übersetzungsfehler oder gar ein regal-ausleg-dings-bums?
wenn dem so ist, dann soll es halt so sein, nur wäre es dann unklug einen paladin oder herzog mit gralsgelübde in eine einheit fahrende ritter oder rdks zu stecken, da er ja sonst seine sodnerregel "immun gegen psychologie" verliert. denke auch das der gleiche fall für das questgelübde eintreten würde.
nun denn...
tschö...