Rechtliches: Selbst modellierte Modelle gießen

  • Hallo zusammen!


    Ich wollte fragen ob sich hier jemand mit der rechtlichen Lage auskennt ( also wenn möglich nicht einfach nur spekulieren :) ).


    Ich möchte meinen Necrons nämlich ca. 20 Skarabäen zulegen, möchte die jedoch weder bei Forge World bestellen (zu teuer :( ), noch möchte ich mir haufenweise Kriegerboxen kaufen oder bei alternativen Herstellern bestellen. Deswegen würde ich ganz gerne versuchen 1-3 Skaräben selber zu modellieren und sie dann per Gussform zu verfielfälltigen.


    Jetzt bin ich mir jedoch nicht sicher ob das erlaubt wäre, da es zwar meine Modelle wären, aber immer noch die Idee von GW.


    Gruß und Dank im Voraus für die Antworten.

  • Ich baue mir gerade eigene Baumschrate. Dann wär das ja auch verboten. Wenn du die Skarabäen von GW gießen würdest, dann wär das vielleicht etwas anderes. Schau mal die anderen Anbieter, die bauen ja teils auch offensichtlich orientiert an GW Minis. Da kann GW rechtlich ja auch nichts machen.


    edit: Sorry, ich spekuliere übrigens nur ;)

  • Also solang diese Modelle nicht denen von GW alzu ähneln darfst du sie gießen aber sie dürfen halt nicht die vorlage von GW haben.
    Und jetzt habe ich noch eine Frage wie gießt man Modelle und Womit ?

    Ich spiele :
    HOCHELFEN 3000 Punkte (Fast alle BEMALT)
    Skaven 15000 Punkte (davon 500 Bemalt XD)



    Meine Spielart:Ich bin oft Tolerant gegenüber anderen also hoffe ich auch um ein wenig
    entgegenkommen ich spiele Warhammer um Spaß zu haben nicht um zu gewinnen oder um über Regeln zu diskutieren.

  • Wenn ich mich nicht gewaltig irre, kannst du dir so viele Sachen mit GW Hintergrund selber modellieren und anschließend vervielfältigen, wie du willst, solange du sie nicht verkaufst. Es hindert dich ja auch niemand daran, ne komplette Armee selber zu modellieren. Wichtig ist halt nur, dass das ganze nicht zu deinem finanziellen Vorteil geschieht.

  • Zur rehtlichen Seite: Es ist relativ umstritten, da die Idee von GW ist, aber für den Privatgebrauch ist das noch halbweg gestattet. Du solltest nur nicht in die Massenproduktion gehen und es an andere Leute verkaufen.


    Gießen kann man mit verschiedenen Sets, die es zu kaufen gibt.

    "Today is a good Day to Paint"

  • OK schon mal danke. Also sehe ich das richtig, dass man das nicht so genau sagen kann? Glaubt ihr es macht Sinn mal einen GW-Mitarbeier zu fragen? Ich werde dann mal einen Skarabä ( ist das der richtige Singular? ?( ) modellieren ( ist übrigens mein erster Versuch ein Modell selber zu modellieren), ihn aber noch nicht giesen. Glaubt ihr das PK-Blue für so etwas gut geeignet ist?


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke es heist Scarabäus.....
    Im GW musst du nicht fragen. Selbst entworfene Modelle darfst du herstellen soviele du magst. Und einsetzen als was du magst. Das ist dasselbe als ob man Einheiten proxt. Du darfst sie nur nicht im GW-Laden spielen oder als expliziten Scarabäus bezeichnen.


    Die Idee ist von GW. Deshalb darf man keine "Scarabs" bauen. Aber sonst seh ich da kein Problem. Du darfst das Design halt nicht 1:1 clonen. Aber es gibt soviele Hersteller für Minis..... Meint ihr die zahlen?

  • Wenn ich mich nicht irre habe ich mal ein Tut zu gießen von Gegenständen gesehen.
    Ich habe grade eines von Girlpainting aufm Schirm da hat sie Bases gegoßen, vlt. kann man dass ja auch mit Minis machen.


    http://www.youtube.com/watch?v=EUQq-yZ3atU&feature=relmfu


    Mfg. Sintron

    Suche Warhammer spieler in der Nähe von Neustadt Wied und Hohrausen 56593. Bei Interesse schickt mir ne Pn :D


    Vampirfürsten - bis zu 3000 Punkte
    Krieger des Chaos - 1000 Punkte (im Aufbau)
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  • Zur rehtlichen Seite: Es ist relativ umstritten, da die Idee von GW ist, aber für den Privatgebrauch ist das noch halbweg gestattet. Du solltest nur nicht in die Massenproduktion gehen und es an andere Leute verkaufen.


    Okay, ich versuche es dann mal etwas fachlicher:


    Die Frage bei der Selbsterstellung von von Fantasy-Modellen ist, ob die Urheberrechte Dritter verletzt werden, oder die Rechte eines Lizenzinhabers von Nutzungsrechten.
    In Deutschland ist es so, dass zu Schaffung eines urheberrechtlich schutzfähigen Werkes relativ wenig notwendig ist: es muss neu (im Sinne von 'noch nie dagewesen') sein, von Menschen gemacht sein und Schöpfungshöhe haben.


    Die Modelle die GW als Produkte anbietet sind von verschiedenen 'Sculptors' ('Modellierern'), welche für GW die Werke (Gussvorlagen) im Auftrag schaffen.
    Es wird ein Dienstvertrag geschlossen und der Sculptor ist zwar Urheber, überträgt jedoch exklusive Nutzungsrechte an GW.


    Der Recheinhaber (Hier: GW) bestimmt über Vervielfältigung, Umgestaltung, Verbreitung, Ausstellung und noch vieles andere, was mit den Werken (hier: Modellen) zusammenhängt. Auch die Kommerzielle Nutzung ist GW allein vorbehalten. Aus diesem Grund ist es illegal, GW-Modelle nhachzubauen oder zu vervielfältigen (z.B. mit den bekannten Abguss-Kits). Streng genommen ist sogar eine Umgestaltung (sprich: Umbau eines Modells) eines geschützen Werkes (GW-Modell) illegal. Auch das Ausstellen von bemalten GW-Modellen ist urheberrechtlich kritisch; wenn man diese auf z.B. auf einer Website veröffentlichen will, muss man GW eigentlich als Urheber angeben. Genaueres dazu findet sich hier (die Passwortfenster einfach wegklicken).


    Da das Warhammerhobby aber davon lebt, dass Modelle bemalt, ausgestellt und umgebaut werden, wird GW (hoffentlich) in diesem Bereich logischerweise großzügig sein.


    Soweit die allgemeine Vorrede und dann zu Deiner speziellen Frage:


    Wenn Du selbst Modelle herstellst, die auf einer Idee von GW basieren, so ist zu prüfen, ob dies unter sogenannte 'freie Benutzung' fällt:

    §24 UrhG
    (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


    Das Problem ist dabei, dass die Frage, ob eine freie Benutzung vorliegt, meist erst nach Einholen eines Gutachtens wirklich geklärt ist, was bei Dir sicher nicht in Frage kommt.


    Freie Benutzung liegt dann vor, wenn das ursprüngliche Werk (hier das GW-Modell) nur der Inspiration dient und Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460 – Sherlock Holmes).


    Ein Beispiel:
    Du möchtest einen Waldelfen modellieren.
    GW hat weder das Fabelwesen 'Elf' erfunden noch als einziger den Begriff 'Waldelf' in Verwendung.
    Das heißt, Du kannst ohne Probleme eigene Waldelfen modellieren.
    Aber: die Waldelfenkrieger von GW haben (zum Teil) diesen charakteristischen 'Halbgesichtshelm'.
    Diesen dürfte man nicht so ohne weiteres kopieren oder interpretieren (Fachwort hier: 'Bearbeitung').


    Ein weiteres Beispiel:
    In vielen Fantasy-Büchern, Spielen, Tabletops gibt es Rattenmenschen. Aber nur GW hat Zauberer, die sich 'Grauer Prophet'nennen.
    Etwas zu modellieren und als 'Grauer Prophet' zu bezeichnen, wird ist keine Freie Benutzung und verstößt mit hoher Sicherheit gegen GWs Lizenzrechte.
    (Aus diesem Grund haben 'Fremdmodelle' anderer Hersteller auf selten GW-Namen; eine Höllengrubenbrut von Maelstrom-Games heiußt dann eben nicht "Hell Pit Abdomination" wie das GW-Original sondern Flint-Fang, Kill-Thing of the Infernal Pits


    So weit, so gut.
    Jetzt kommt Dein Scarabäus. Das scheint 40k zu sein, wo ich mich mit den Armeen, deren Hintergründen und Modellen so gar nicht auskenne.
    Aber so viel: Wenn Du nur das Grundprinzip eines Scarabäus übernimmst und nicht die sehr speziellen Formen, Körperteile etc, die das GW-Modell hat, dann darfst Du die Modelle formen, giessen (=vervielfältigen) und (theoretisch) sogar kommerziell nutzen (wobei man zu Sicherheit einen anderen Namen wählen würde).


    Ob Du mit Deinen selbstgebauten Scarabs jedoch auf offiziellen Turnieren von GW oder im GW-Laden spielen darfst, ist eine andere Sache. Denn das hat nichts mir Urheberrecht zu tun, sondern ausschließlich mit 'Hausrecht'.


    Letztendlich ist Urheberrcht Zivilrecht, wo der Grundsatz gilt "Wo kein Kläger, da kein Richter".

    "Machen" ist eigentlich wie "Wollen" - nur krasser!