Hallo an alle Zwergenspieler,
Ich komme mal direkt zu meiner Frage bzgl der Regel zu den Waffenrunen.
Im alten AB stand, dass "... eine Runenwaffe aber alle Boni und Mali verliert, die sie vorher hatte..."
Im neuen AB steht, dass Waffenrunen auf die Handwaffe des Modells angewendet werden kann (sofern das Modell eine Runenwaffe erhalten darf). Dies schließt eine Zweihandwaffe aus, da dies eine Spezialwaffe ist.
Was ist aber nun bei einem Dämonen- oder Drachenslayer? Dort steht unter Ausrüstung "diverse Äxte", was ja auch eine Zweihandwaffe und dann (für mich) keine Spezialwaffe für den Slayern mehr ist. Das würde bedeuten, dass die Boni und Mali einer Zweihandwaffe erhalten bleiben würden, wenn eine Rune darauf angewendet wird.
Übersehe ich irgendwo eine Regelpassage oder ist das ggf eine ungewollte Lücke im Regelwerk?
Danke für alle Antworten