Hi zusammen,
ich wusste nicht so richtig, ob ich die Frage im allgemeinen Regel-Forum posten sollte oder lieber hier im Skaven-Forum, weil ihr euch mit den Skaven-Helden garantiert besser auskennt.
Mal kurz zur Vorgeschichte: Im Freundeskreis haben wir vor ungefähr 10-11 Jahren zuletzt WarHammer gespielt. Neulich hatte ein Kumpel die glorreiche Idee, als er im Keller zufällig die ganzen alten Miniaturen gefunden hat, dass man doch mal wieder spielen sollte. Gesagt. Getan. Aktuelles Regelbuch ist unterwegs (wir haben damals mit der 5. oder 6. Edition gespielt!?), aktuelles Skaven-Armeeheft kam bei mir heute an; aber ich merke, dass ich so grundsätzlich ungefähr ALLES vergessen habe.
Bin mir gerade eine 1.000-Punkte-Skaven-Armee am Zusammenschustern (wir wollen erst mal wieder klein anfangen), aber schon bei der Bestimmung des Generals stoße ich auf ein Problem:
Ich möchte als Charaktermodelle 1 Häuptling (MW 6) und 2 Warlocktechniker (MW 5) ins Feld schicken. Der Häuptling soll mein AST sein. Hier prallen aber 2 Regeln aufeinander:
"Eine Armee muss immer mindestens ein Charaktermodell enthalten, das als General fungiert. Wenn du mehr als ein Charaktermodell hast, dann ist das Modell mit dem höchsten Moralwert der General." (Skaven Armeebuch, S. 97, rechte Spalte)
"Ein (1) Häuptling in der Armee darf für +25 Pkt. zum AST aufgewertet werden. (...) Der AST darf NICHT der Armeegeneral sein." (Skaven Armeebuch, S. 101, im Kasten oben beim Häuptling)
Was mache ich denn da jetzt?
Muss ich also ganz ohne AST spielen, weil Warlocks keine Armeestandarte führen dürfen und dann wird der Häuptling (wegen MW 6) mein General?
Oder muss ich wirklich einen der Warlocktechniker (MW 5) rausnehmen, dafür einen Seuchenpriester (MW 6) reinnehmen, der dann der General wird? So könnte auch der Häuptling der AST sein.
Oder darf auch einer der Warlocktechniker (trotz MW 5) der General werden, weil der Häuptling mit MW 6 eben der AST ist und deshalb nicht der General sein darf?
Mit verwirrten Grüßen,
Markus