Deutsch:
Das Hausrecht umfasst (innerhalb der Rechtsordnung) die absolute Befugnis frei darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird.
Er kann nach seinem Gutdünken das Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen (wie z.B. dem Spielen ausschließlich der 9. Edt.) abhängig zu machen .
Das Hausrecht schließt auch das Recht ein, den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken zu erlauben und die Einhaltung dieser Zwecke mittels eines Hausverbots durchzusetzen.
Richtig zitiert, aber angemerkt sei: Wenn du eine 'open store' policy betreibst (sprich, wenn potentiell jeder vor der Tür ein Kunde für dich ist) dann darfst du Leuten nicht grundlos Ladenverbot erteilen. Aber selbstverständlich darf/dürfte der Ladenleiter vorschreiben, dass die 8. nicht mehr gespielt wird, falls sie nicht mehr erhältlich sein sollte. Gilt jetzt schon für die 7.