So, wie angekündigt das nächste Regelupdate:
Kampagnenregeln_1_02.pdf
Neben vielen kleinen Klarstellungen von Ungenauigkeiten sind auch ein paar größere Dinge dabei:
Der wichtigste Punkt zuerst:
Es gelten die
Truppen, welche zum Zeitpunkt des Angriffs bekannt gegeben sind. Ein nachträgliches Auf- oder Umrüsten der Armeen ist nicht möglich. Dies gilt auch für Garnisonstruppen.
Dies soll einfach verhindern, dass ganze Armeen einfach aus dem Ärmel geschüttelt werden. Um allen Spielern die Möglichkeit zu geben auf diese Änderung zu reagieren, tritt diese Änderung erst am Sa (10.1.) in Kraft. Nach dieser Übergangsfrist ist eine Aufrüstung (auch wenn sie nur 1 min nach dem Angriff gepostet wurde) nicht mehr vor dem Angriff wirksam! Beachtet, dass dies auch für Garnisonstruppen gilt, also benennt die Truppen, falls ihr eine Garnison habt.
Der Punkt Verteidigungsgebäude wurde nun etwas genauer beschrieben, ohne gar zu starre Vorgaben zu der Größe und dem genauen Aufbau zu machen. Es soll eher als Anhalts- und Orientierungspunkt dienen.
Die Möglichkeit der Siedlungsgründung auf eroberten Feldern wurde mit aufgenommen.
Die Menge an Unterstützungstruppen (Söldner/Verbündete) ist auf maximal 25% der Größe der Armee begrenzt, was einfach nur eine Klarstellung ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sowohl bei Söldnern, als auch bei Truppen von Verbündeten ein Vertrag immer im Folgemonat beginnt.
Wie immer gilt: Nichts ist in (Warp-) Stein gemeißelt und alles kann angepasst werden, wenn jemand eine bessere Varianten hat.
Gruß
Gazak [/font]