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Es haben sich bereits zwei Gruppen an Teilnehmern gemeldet, die von der Veranstaltung gerne Video-Aufzeichnungen und Fotos machen möchten, um das dann auf ihrer Seite, beziehungsweise deren Youtube-Kanal zu veröffentlichen...Wir finden, dass das eine tolle Sache ist, und erlauben auch, dass grundsätzlich von allen teilnehmenden und zahlenden Personen entsprechende Aufnahmen gemacht und veröffentlicht werden dürfen!
Besucher_innen wird die Erlaubnis nur nach individueller Anfrage erteilt (oder gegebenenfalls auch nicht)...Weiterhin erklären sich alle teilnehmenden Personen bei Geld-Eingang damit einverstanden, dass Bild-Aufnahmen von der Veranstaltung gemacht und veröffentlicht werden dürfen!
Sollte es jemandem jedoch nicht angenehm sein, während des Treffens aufgenommen zu werden, werden wir das natürlich berücksichtigen und das Recht am eigenen Bild schützen; allerdings benötigen wir dafür eine persönliche Meldung...Stillschweigen werten wir sonst als Zustimmung!
So, dieser und der Beitrag davor sind wohl etwas trocken, aber wir wollen Klarheit in allen Belangen schaffen und nach Möglichkeit alle Interessen berücksichtigen...Und damit es nicht zu Missverständnissen kommt, braucht es eben manchmal eine klare, trockene Ansage; aber auch das sollte wieder im Interesse aller sein!
... damit euch nicht irgendwer was Böses kann:
Laut Gesetz ist es genau andersherum. Ein Nicht-Melden ist eine Nicht-Zusage und nur eine schriftliche Einwilligung erlaubt das Veröffentlichen von Bildern Dritter. Diese Einwilligung kann von jedem Abgebildeten auch jederzeit wieder zurückgezogen werden, da man das Recht an eigenen personenbezogenen Daten nicht unwiderruflich abgeben kann.
Das "Recht am eigenen Bild" haben die Fotografen und Videokameraleute. Sie haben nur nicht das Recht ihre eigenen Werke auch zu veröffentlichen, wenn sie denn die Rechte anderer dabei berühren und nicht gleichzeitig das explizite, schriftliche Einverständnis haben. Die veröffentlichten Bilder/Videos können dann so lange in der Öffentlichkeit bleiben wie keiner der Abgebildeten von seinem Recht gebrauch macht, dass diese Aufnahmen (auf denen die Person in jenem Falle zu sehen sein muss) wieder entfernt werden müssen.