"Pro painted" ist immer ganz wichtig und dann für nen Modell 35 euro verlangen
Verrückte Preise bei Ebay
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Pro painted würde ich das auch zahlen
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Servus,
Winterwut
Also ja, die Minis kommen auf etwa 240 Euro.
124 Euronen für die Eternal Guard und 60 für die Bogenschützen, dann nochmal 60 für die Helden.
Allerdings darf ich die alle entfärben da wirklich mies bemalt und dann kann ich mir auch einfach neue kaufen.Pro painted bin ich sofort bereit für solch eine Armee 400-500 Euro zu zahlen auf ebay*, aber bei einer 3 Farben Armee "top bemalt" dran zu schreiben ist meiner Meinung nach einfach frech.
Hier beachten, ich zahle bei Aufträgen mehr da ich das Schema, Base, Banner und Specials selbst bestimmen kann, nicht verwechseln.
Steffen6574
Habe keinerlei Stress damit 30 Euro für eine Mini zu zahlen, aber bei dem war nix pro painted -
sofern es Pro painted ist und nicht nur geschrieben wurde
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Pro Painted schreibt halt jeder wenn mal wo 3 verschiedene Farben draufgeklatscht sind ... die Fantasypreise die dann noch über dem normalen GW-Neuwert liegen sind dann schon lächerlich wo das Kopfschütteln nicht mehr ausreicht zumal angebotene Armeen oft dann noch nen Spielwert von NULL haben da einfach Crap wüßt zusammengewürfelt wurde und dann die Punktezahl noch geschöhnt wurde damit es keine 1500 sondern gleichne 3000 Punkte Armee ist da man ja jede Regelwerksoption gezogen hat egal wie sinnig ...
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nicht ebay, aber immer wieder schön, sind so manche Angebote bei Amazon Marketplace.
wobei mir fast 330€ für die "Shield of Baal: Deathstorm" Box wegen OOP noch irgendwie ein klitzekleines wenig in den Kopf geht,
finde ich gut 108€ für die regulär erhältliche "Dropzone Commander PHR Post-Human Republic Starter Army" doch ein wenig ambinioniert. -
Throgg bekommt man bei Amazon inkl. Versand für läppische 205€ (25€ Versand weils wohl aus Amerika eingeflogen wird)
Witzigerweise ist ein Foto der eingeschweißten Packung dabei, auf dem noch ein Preisschild von 58$ zu sehen istTjo kaum ist der ein paar Tage aus dem Sortiment...
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Ja ,dropzone ist da so ein Paradebeispiel für überhöhte Preise .. hab vor ein paar Monaten mehrere Angebote gemeldet, über 1100 euro für ein Armeestarter .. jetzt sind ab und zu immer noch welche, für 300 euro drin . Wenigstens sind die ganz heftigen Angebote gesperrt worden.
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bei Amazon???
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Ja bei Amazon , guck mal hier ist doch schon wieder so ein " Angebot " sind meist US oder Uk Händler , da muß man echt immer aufpassen bzw die Preise kennen
http://www.amazon.de/Hawk-Warg…ywords=dropzone+commander
die gleiche Armee gibts für 38 euro bei Fantasywelt.
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ja ... aber das fällt für mich unter freie Marktwirtschaft.
Wenn ich was kaufen will vergleiche ich die Preise. Wenn ich das nicht mach und dann auf so ein überteuerertes Angebot eingeh ... selber Schuld. -
Kenne die Gesetzeslage jetzt nicht ,aber du kannst ja nicht einfach den Preis für einen Gegenstand verzehnfachen, welcher handelsüblich bei 40 euro liegt ( und so bei genügend anderen Angeboten wird) , das ist Wucher ...meiner Meinung nach Rechtswidrig.
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ohne jurist zu sein, würde ich dass nicht als Wucher betrachten, nur als unverschämtheit ( ). Es zwingt einen ja niemand dazu das dort zu kaufen.
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Wucher ist, wenn ich mich recht entsinne, das Ausnutzen einer Notlage oder eines Informationsdefizites durch einen Händler. (Zum Beispiel auch, wenn ein Schuldner von den zu zahlenden Zinsen gefressen wird oder ein Bäcker, mit Brotmonopol extrem überhöhte Preise für seine Backwaren verlangt, da die Käufer davon abhängig sind.) Bei preistransparenten Plattformen, mit konkurrierenden Anbietern, dürfte das kein rechtliches Problem darstellen. (Bei nicht lebensnotwendigen Luxusgütern allemal nicht.)
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Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen.
Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen. -
ja ... aber das fällt für mich unter freie Marktwirtschaft.
Exakt. Nichts weiter als ein Angebot. Muss man ja nicht annehmen... -
Damit Wucher vorliegt und das Rechtsgeschäft unwirksam ist, müssen objektive und subjektive Elemente vorliegen.
Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.AoC bist Du Jurist?
Ansonsten finde ich die Diskussion ehrlich gestanden mühsam und ziellos. -
AoC bist Du Jurist?
Ansonsten finde ich die Diskussion ehrlich gestanden mühsam und ziellos.Also Jurist muss man da bestimmt nicht sein... da reicht Wirtschaftslehre 11. Klasse .
Es ist im Moment ein Angebot ..mehr nicht .. kommt es zu einem Geschäft ist dieses höchst wahrscheinlich Nichtig .Nichtig sind :
- Willenserklärungen eines Geschäftsunfähigen, z. B. Personen unter 7 Jahren
- Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen
- Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen (z. B. Wucher)
- Willenserklärungen, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder virübergehender Störung der Geitestätigkeit abgegeben wurde.
- Willenserklärungen, die zum Schein abgegeben wurden.
- Willenserklärungen, die offensichtlich nicht ernst gemeint waren (Scherz)
- Rechtsgeschäfte, die gegen die Formvorschriften verstoßen
so jetzt bin ich fertig
Sorry Frostphere ...du kaufst einen Fernseher für 5000 Euro , 3 Wochen später findest du heraus , das der Marktübliche Preis bei 1500Euro liegt... deiner Meinung nach , hast du dann Pech gehabt ..weil ja jeder das verlangen kann was er will ...
das ist falsch ! und das Strafgesetz zählt erstmal nicht , hier gilt erstmal das BGB .Sittenwidrigkeit gem. § 138 Abs. 2
BGB (Wucher)
Da zwischen den Leistungen eine Wertdifferenz von über
100% liegt, besteht ein auffälliges Missverhältnis i.S.d. § 138
Hier fehlt die Schwächesituation .. Minderjährig , Geistigverwirrt ,auf Drogen usw. es geht aber weiter...Das auffällige Missverhältnis zwischen Wert und Kaufpreis gibt vorliegend Anlass zur Vermutung einer
verwerflichen Gesinnung, somit wird ein wucherähnliches Rechtsgeschäft gem. § 138 Abs. 1 BGB
begründen.
. Sofern der Verkäufer nicht beweist, dass er redlich gehandelt hat, ist das
Geschäft nichtig gem. § 138 Abs. 1 BGB -
Man kann verlangen was immer man will, sowas nennt man freie Marktwirtschaft - es gibt eine festgelegte Definition von Wucher:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__291.htmlDas alles trifft aber nicht auf die hier aufgeführten Verkäufe zu.
Gruß
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Jungs, das ist ganz dickes
BTT:
hier sind mir noch zwei sehr interessante Artikel untergekommen:
eine Cadia Armee bestehend aus sage und schreibe 20 Infanteristen, einem fünfköpfigen Kommandotrupp und einer Chimäre für schlappe 425€
klick mich2 bzw. 3 Mortheimbanden bestehend aus insgesamt 30 Modellen, für nur 399€!
klick mich auchWow! Wer hier nicht zuschlägt ist selber Schuld