Moin, Moin.
Eine kurze Verständnisfrage meinerseits.
Einheitem müssen 1 Zoll Abstand zu anderen Einheiten und unpassierbarem Gelände halten.
Damit dürfen sie sich Gebäuden doch so nah nähern wie sie möchten, mit einer Ausnahme: Ist das Gebäude besetzt, so muss nun zu diesem ebenfalls 1 Zoll Abstand gehalten werden, da die Gedäudegrenzen nun dier Grenzen der besetzenden Einheit sind.
Korrekt?
Liebe Grüße und schönes WE